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Motion Nr. 2018-296 von Stefan Maissen, FDP, und Mitunterzeichnenden: Bildungskommission als gemeinderätliche Kommission mit Entscheidungskompetenz

Nummer
2018-296
Geschäftsart
Motion
Status
Erledigt
Datum
3. April 2018
Verfasser/Beteiligte
Maissen Stefan (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Hocher Andrea (Mitunterzeichner/-in), Rölli Urs (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)

Peter Bucher (Mitunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld (Mitunterzeichner/in)
Jürg Luthiger (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Adrian Schmid (Mitunterzeichner/in)


 

Beschreibung

Motion Nr. 2018-296
Bildungskommission als gemeinderätliche Kommission mit Entscheidungskompetenz
Maissen Stefan, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 3. April 2018
Entgegengenommen am 24. Mai 2018
Abgeschrieben am 23. September 2021

Nach der Revision des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) vom 1. August 2016 haben die Gemeinden darüber zu entscheiden, ob die Schulpflegen in Bildungskommissionen mit oder ohne Entscheidungskompetenzen umgewandelt werden. Die Gemeinden sind frei in der Wahl des Modells, eine Abweichung ist aber nicht mehr möglich, weil dadurch gemäss Argumentation des Kantons erneut unübersichtliche und für aussenstehende Partner nicht nachvollziehbare Modelle entstehen könnten. In Gemeinden mit einem Parlament kann auch eine parlamentarische Bildungskommission mit beratender Funktion vorgesehen werden

In der Gemeinde Horw ist die Bildungskommission aktuell eine von den Stimmberechtigten für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählte Behörde und umfasst sieben Mitglieder, wobei das für die Schule zuständige Mitglied des Gemeinderates von Amtes wegen Mitglied ist. Die Bildungskommission nimmt die strategischen Aufgaben der Volksschule Horw wahr. Für die operative Führung der Schule ist die Schulleitung zuständig.

Aufgrund der Änderungen im Gesetz über die Volksschulbildung ist die FDP der Meinung, dass es an der Zeit ist, die Situation zu analysieren und die Organisation der Bildungskommissionen für die nächsten Jahre festzulegen. lm Fokus sollen dabei der grösstmögliche Nutzen für die kommunalen Schulen, die Einbindung aller Interessengruppen, die effiziente Zusammenarbeit zwischen Bildungskommission, Schulleitung und Gemeinderat und eine gutes Kosten-/Nutzenverhältnis stehen.

Für die Zukunft erachtet die FDP eine gemeinderätliche Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz als klar beste Lösung, dies aus folgenden Überlegungen:

  • Entscheidungskompetenz vs. beratende Kommission: Mit einer Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz sind gemäss VGB Art. 44 - 48 klare strategische und operative Aufgabetrennungen zwischen Gemeinderat, Bildungskommission und Schulleitung vorgesehen. Die Aufgaben des Gemeinderates bleiben im Vergleich zum heutigen System identisch. Die Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz ist für die Ausgestaltung und Organisation des kommunalen Volksschulangebots zuständig. Sie erarbeitet die Leistungsaufträge und genehmigt das Leitbild und das Jahresprogramm der Schule. Sie wählt die Schulleitung und überprüft ihre Tätigkeiten. Sämtliche operativen Tätigkeiten liegen bei der Schulleitung. Wird eine rein beratende Bildungskommission eingesetzt, fallen die geschilderten Aufgaben und Kompetenzen der Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz gemäss § 47 dem Gemeinderat zu. Dies würde die Bildungskommission zu einem Pro-forma-Diskussionsgremium degradieren, wobei es schwierig sein dürfte, kompetente und motivierte Personen dafür zu finden. Know-how/Kompetenzen gingen verloren und kritische Aussensichtweisen von Fachpersonen würden an Bedeutung verlieren.
  • Wahl vs. Nominierung durch Gemeinderat: In den letzten Wahlen wurden die Mitglieder der Bildungskommission regelmässig durch stille Wahlen gewählt, da nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch die «richtige» Parteizugehörigkeit notwendig war. So sind zwar die Parteien angemessen vertreten, nicht aber zwingend die Gruppierungen, Interessen und Kompetenzen über die Politik hinaus. Zudem möchten sich nicht alle geeigneten Personen einer politischen Wahl stellen. Die FDP erachtet es als zielführender, die Bildungskommission aufgrund der fachlichen Kompetenzen durch den Gemeinderat wählen zu lassen, wobei eine angemessene Berücksichtigung der Parteien zu beachten ist. Damit stehen breite Sichtweisen, Interessen und Kompetenzen im Vordergrund. Dies würde auch aus Kostensicht Sinn machen, da keine Wahlen/Ersatzwahlen durchgeführt werden müssten.
  • Gemeinderätliche vs. einwohnerrätliche Kommission: Eine gemeinderätliche Kommission hat den Vorteil, dass unterschiedlichste Sichtweisen, Interessen und Kompetenzen eingebracht werden können. Namentlich können Fachexperten zum Thema Bildung unabhängig von einem Einwohnerratsmandat Einsitz nehmen. Sie ermöglicht dem Gemeinderat, mit breit abgestützten Mitgliedern und Vertretungen (Eltern, Wirtschaft/Abnehmer, Fachpersonen) zusammenzuarbeiten, weil das Spektrum dieser Mitglieder weit über den inneren politischen Zirkel des Einwohnerrates hinausreicht. Eine Mitwirkung ist auch ohne Parteizugehörigkeit und Parteiabhängigkeit möglich.

Mit der vorliegenden Motion beauftragen wir den Gemeinderat, dem Einwohnerrat einen Bericht und Antrag zur Organisation und Installierung einer gemeinderätlichen Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz gemäss Art. 47 VBG vorzulegen. Die Gemeindeordnung ist in den relevanten Artikeln 7 sowie 46 - 49 entsprechend zu ändern.

Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung