Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Dringliche Motion Nr. 2017-294 von Peter Bucher, L2O, und Mitunterzeichnenden: Nutzungskonzept Krämerstein

Nummer
2017-294
Geschäftsart
Dringliche Motion
Status
Eingereicht
Datum
24. Oktober 2017
Verfasser/Beteiligte
Peter Bucher (Erstunterzeichner/in)
Mario Fischer (Mitunterzeichner/in)
Hannes Koch (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Caroline Wiezel (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Motion Nr. 2017-294
Nutzungskonzept Krämerstein
Peter Bucher, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 24. Oktober 2017
Überweisung am 26. Oktober 2017 mit 8:19 Stimmen abgelehnt

Die Gesamtanlage Krämerstein ist ein speziell schönes Objekt im Besitz der Gemeinde Horw. Eine sinnvolle und finanzierbare Nutzung ist aber schwer zu finden.

Klar ist, dass der Park weiterhin öffentlich zugänglich bleiben soll. Ob ein Teil der Gebäude für eine öffentlich zugängliche Nutzung zur Verfügung stehen soll, hängt von zukünftigen Nutzern und deren Nutzungskonzepten ab.

Bisherige Anstrengungen, Mieter und Nutzungskonzepte zu finden, führten zu keinen diskutablen Resultaten. Durch die Zwischennutzung bis Sommer 2019 als Schulanlage besteht ein gewisser zeitlicher Spielraum für die Entwicklung überzeugender Ideen.

Der Motionär und die Mitunterzeichnenden sind der Meinung, dass die Suche nach einem konsensfähigen Nutzungskonzept durch externe Partner erarbeitet werden sollte. Der Motionär und die Mitunterzeichnenden verlangen vom Gemeinderat, dass in einem zweistufigen Verfahren ein Wettbewerb ausgeschrieben wird. Durch einen Berater mit lokalen Kenntnissen und Erfahrung wird ein Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben. Der Berater erarbeitet im Gespräch mit Parteivertretern und dem Gemeinderat die Inhalte und Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Wettbewerbs. Der Wettbewerb selbst soll nicht in erster Linie architektonische und bauliche Aspekte behandeln, sondern vor allem ein überzeugendes Nutzungskonzept und, daraus abgeleitet, die baulichen Ansprüche definieren.

Es sollen also Geschäftsmodelle und eine Markteinschätzung zur vorgeschlagenen Nutzung vorgestellt werden. Die Kosten und der Nutzen für den Horwer Steuerzahler stehen im Fokus. Hier sollen auch mögliche Partnerschaften mit privaten und öffentlichen Partnern geprüft und vorsondiert werden. Das Resultat dieses Konzeptwettbewerbes muss vom Einwohnerrat erneut zur Umsetzung freigegeben werden.
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates
Anwesen Krämerstein

Zugehörige Objekte

Name
motion294-17_Fotos.pdf Download 0 motion294-17_Fotos.pdf
Datum Sitzung