Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Dringliches Postulat Nr. 2015-663 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnenden: Ausbau Rad-/Gehweg Kastanienbaumstrasse: Verzicht auf Randsteine

Nummer
2015-663
Geschäftsart
Postulat
Status
Abgeschrieben
Datum
21. Oktober 2015
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Erstunterzeichner/-in), Rölli Urs (Mitunterzeichner/-in), Strässle-Erismann Ruth (Mitunterzeichner/-in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Jörg Gilg (Mitunterzeichner/in)
Jürg Luthiger (Mitunterzeichner/in)
Sabine Lütolf (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Marcel Wirz (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliches Postulat Nr. 2015-663
Ausbau Rad- / Gehweg Kastanienbaumstrasse: Verzicht auf Randsteine
Biese Jürg, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 21. Oktober 2015
Überwiesen am 22. Oktober 2015
Abgeschrieben am 14. September 2017

Das Strassenprojekt „Kastanienbaumstrasse, Ausbau Rad-/Gehweg und Ausbau Knoten Buholz“ liegt seit dem 2. Oktober 2015 während 20 Tagen zur Einsichtnahme im Baudepartement sowie auf der Homepage der Gemeinde Horw öffentlich auf. Das Projekt ist die Folge des vom Einwohnerrat in seiner Sitzung vom 26. März 2015 mit 23:2:2 Stimmen verabschiedeten Berichtes und Antrages Nr. 1537 Rad-/Gehweg inkl. Entwässerung, Abschnitt Buholz bis Schwanden mit Umgestaltung Knoten Buholz“ vom 5. Februar 2015.

Die Planauflage sieht ein Normalprofil vor, welches vereinfacht auch im vorgenannten B+A Nr. 1537 abgebildet wurde (s. Anhang Abb. 1).

Beide Abbildungen (B+A 1537 sowie aktuelle Planauflage) stellen entlang des Rad-/Gehweges beidseitig einen Abschluss mit Randsteinen dar. Gemäss Kostenzusammenstellung der IUB Engineering AG vom 22. Juni 2015 (ebenfalls Bestandteil der Planauflage) belaufen sich die Kosten für die Baumeisterarbeiten für die Pflästerungen und Abschlüsse (NPK 222) auf Fr. 59‘840.00 (s. Anhang Abb. 2).

Die Randsteine sind in der Abbildung 1 mit dem Verweis auf die kantonale vif-Richtlinie Nr. 732.101 abgebildet. Diese Richtlinie gilt jedoch nur für innerorts. Beim Kanton Luzern werden von der Fahrbahn abgesetzte Rad-/Gehwege ausserorts ohne Randsteine ausgeführt, wie dies in den vif-Richtlinien 731.103 und 732.403 (Fahrbahnabschluss ausserorts) ersichtlich ist (s. Anhang Abb. 3).

Der Abschluss des Rad-/Gehweges entlang der Kastanienbaumstrasse mit Randsteinen ist übertrieben und verursacht unnötige Kosten. Nebst der Kosteneinsparung von Fr. 59‘840.00 würde der Wegfall der Randsteine durch das Hinausziehen des Belages um 2x12 cm Steinbreite eine Verbreiterung des Weges auf 2.44 m ermöglichen, was der Sicherheit und dem Komfort der Wegbenutzer entgegenkommt.

Die Unterzeichnenden fordern den Gemeinderat deshalb auf, den Abschluss des Rad-/Gehweges entlang der Kastanienbaumstrasse mit Randsteinen zu überprüfen und bei der Plangenehmigung den Vermerk anzubringen, dass das Ausführungsprojekt ohne Randsteine auszuführen ist.
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
post2015-663_Anhang_Abb_1.pdf Download 0 post2015-663_Anhang_Abb_1.pdf
post2015-663_Anhang_Abb_2.pdf Download 1 post2015-663_Anhang_Abb_2.pdf
post2015-663_Anhang_Abb_3.pdf Download 2 post2015-663_Anhang_Abb_3.pdf
Datum Sitzung