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Geschäfte

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Postulat Nr. 427/1997 von Michael Albisser, L2O, und Mitunterzeichnende: Überarbeitung des Reglementes über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Datum 28. Mai 1997
Geschäftsart Postulat
Geschäftsnummer 427/1997
Fraktion L2O-Fraktion des Einwohnerrates

Einwohnerrat Horw
Postulat Nr. 427/1997
Eingegangen 28.05.1997
Überwiesen 11.09.1997

Michael Albisser, L2O, und Mitunterzeichnende:
Überarbeitung des Reglementes über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Seit dem 1. Juli 1988 ist das Reglement über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement) in Kraft. Unter anderem wollte man mit der Schaffung dieses Reglements den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. Im Laufe der Zeit hat sich aber die Problematik im Umweltschutzbereich verschärft. Übermässige Luftbelastungen oder überschrittene Lärmimmissionsgrenzwerte sind aktuelle Stichworte dazu. So fordert zum Beispiel der Lufthygienische Massnahmenplan des Kantons Luzern Massnahmen im Rahmen der Parkplatzpolitik.
Raumplanerisch und ökologisch werden die Auswirkungen der Parkplatzbemessung nun jedoch deutlich sichtbar. So sind zum Beispiel in der Riedmattstrasse im letzten Jahr viele Vorgärten, Hecken und Wiesen verschwunden, weil an ihrer Stelle infolge von Renovations- oder Erweiterungsbauten Parkplätze geschaffen wurden oder realisiert werden mussten. Auch in anderen Gebieten sind solche Massnahmen, welche die Lebensqualität in den Quartieren verschlechtern und die Lebensgrundlage für Vögel und Kleintiere gefährden, bereits umgesetzt worden oder noch zu erwarten.
Um die angesprochenen Probleme in den Griff zu bekommen, sind differenziertere Regelungen im Parkplatzreglement unabdingbar. Ein Musterentwurf des Baudepartementes des Kantons Luzern zeigt Lösungsvorschläge für eine mögliche Reduktion der Abstellflächen auf.
Auch aus formellen Gründen drängt sich eine Überarbeitung des Parkplatzreglements auf: Im bestehenden Parkplatzreglement der Gemeinde Horw werden die Abstellflächen anhand der Bruttogeschossfläche (BGF) eines Gebäudes berechnet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Vollzugsverordnung des PBG hat sich die Berechnung der BGF geändert. Diese Änderung muss bei der Berechnung der Abstellflächen im Parkplatzreglement angepasst werden.
Daher bitte ich den Gemeinderat, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit das Parkplatzreglement der Gemeinde Horw überarbeitet werden kann.






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