Dringliche Interpellation Nr. 573/2009
Fachmarkt im Schlund
Durrer Konrad, L2O, und Mitunterzeichnende
Eingegangen am 15. Juli 2009
Schriftlich beantwortet am 17. September 2009 (siehe Dokument im Anhang)
In der Gemeinde Kriens liegt seit dem 22. Juni 2009 ein Gestaltungsplan "Schlund Ost" (Abhol-/Fachmarkt) über die Parzelle NR. 5722, Grundbuchplan Nr. 94 auf. Es handelt sich dabei um das an den Pilatusmarkt angrenzende Grundstück.
So ungenau wie der Titel im Gestaltungsplan ist, so ungenau ist auch dessen Inhalt. Zum einen wird von einem Abhol-/Fachmarkt (im Volksmund Cash and Carry genannt) gesprochen, der einen ganz bestimmten (kleinen) Kundenkreis anspricht. Doch jedermann weiss heutzutage, wie einfach es ist, zu einer solchen Mitgliedschaft bzw. Karte zu kommen. Zum andern wird im Baugesuch darauf hingewiesen, dass es aus wirtschaftlichen Gründen auch einen Fachmarkt geben könnte.
Für einen Fachmarkt sollte aber ein Bebauungsplan verlangt werden, denn im Grunde genommen gibt es beim geplanten Fachmarkt und dem bestehenden Pilatusmarkt einen direkten funktionalen Zusammenhang. Für einen Bebauungsplan gilt unter anderem eine UVP-Pflicht.
Sollte schlussendlich wirklich dieser Fachmarkt entstehen, wurde der Waldstätterpark in Raten doch noch realisiert und dabei der Volkswille hintergangen.
Zu diesem Gestaltungsplan möchten wir vom Gemeinderat wissen:
- Hat der Gemeinderat die Auswirkungen auf das angrenzende Steinibachwegquartier genau geprüft?
- Ist es korrekt, dass für Mitarbeiter und Kunden gerade mal 15 Zweiradplätze vorgesehen sind?
- Wie wird garantiert, dass die Erreichbarkeit der Ökihofs und des Steinibachwegs trotz Zulieferung an diesen neuralgischen Punkten gewährleistet bleibt?
- Gibt es allfällige Möglichkeiten, die Verkehrsführung über das Horwergebiet einzuschränken?
- Wie werden die im Richtplan ESP Eichhof-Schlund-Bahnhof Horw vorgesehenen Massnahmen zur Verhinderung einer Verkehrsüberlastung garantiert?
- Kann der Gemeinderat bestätigen, dass nun über die Hintertür ein Fachmarkt zugelassen wird?
- Wie stellt sich der Gemeinderat zu diesem Ansinnen? Ist er bereit Einsprache zu erheben und einen Bebauungsplan zu verlangen (funktionaler Zusammenhang mit Pilatusmarkt)?
- Wird die Form/ Gestaltung des geplanten Kubus auch nach städtebaulichen Kriterien beurteilt, wird der Kubus seiner speziellen Funktion als Vermittler zwischen dem Parkhaus Pilatusmarkt und dem Wohnquartier Steinibachweg gerecht? Wäre zu dieser Beurteilung der Zuzug einer Fachgruppe sinnvoll?