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Interpellation Nr. 2020-704 von Jonas Heeb, L20, und Mitunterzeichnenden: Gewässerverunreinigung

Nummer
2020-704
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
5. Februar 2020
Verfasser/Beteiligte
Heeb Jonas (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 5. Februar 2020
Schriftlich beantwortet am 30. April 2020

Am 22. Januar 2020 erschien in der LZ ein Artikel zum Thema Gewässerverunreinigung im Kanton Luzern[1]. Laut diesem Artikel ist man auf einem Rekordhoch. Besonders werden dabei Bautätigkeiten sowie die Landwirtschaft als Verursacher genannt. Für Horw als Seegemeinde, die zusätzlich regen Bautätigkeiten ausgesetzt ist, stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Sind dem Gemeinderat Gewässerverunreinigungen bei Horwer Gewässern bekannt (Bäche, Seebecken, etc.)?

  2. Sind dem Gemeinderat allfällige Verursacher solcher Verschmutzungen bekannt?

  3. Welche Massnahmen werden in der Gemeinde Horw getroffen, um solchen Verunreinigungen vorzubeugen?

  4. Steht bzw. stand die Gemeinde Horw mit lokal tätigen Baufirmen, Gewerbetreibenden oder Landwirtschaftsbetrieben bezüglich dieser Thematik in Kontakt?

  5. Inwiefern können private Verunreiniger aufgrund von Gewässerproben in der Kanalisation eruiert werden?

  6. Im letzten Jahr war im Zusammenhang mit Gewässerverunreinigung auch viel in Bezug auf Trinkwasserverschmutzung zu lesen. Inwiefern war oder ist die Gemeinde Horw davon betroffen? Wie wird das Risiko diesbezüglich eingeschätzt?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

 

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_704_Gewasserverunreinigung.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_704_Gewasserverunreinigung.pdf
Datum Sitzung