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Interpellation Nr. 2019-701 von Lukas Bucher, L20, und Mitunterzeichnenden: Vernehmlassung zum Ergebnis der Überprüfung Spange Nord und zum weiteren Vorgehen

Nummer
2019-701
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
23. Dezember 2019
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Erstunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 23. Dezember 2019
Schriftlich beantwortet am 16. April 2020

Die Überprüfung zum Projekt Spange Nord des Kantons Luzern ist abgeschlossen. Das ursprüngliche Projekt Spange Nord genügte den Kriterien der Überprüfung nicht. Die unabhängigen Experten empfehlen, den Autobahnanschluss Luzern-Lochhof in Betrieb zu nehmen. Jedoch nur westseitig mit einer Brücke über die Reuss (Reussportbrücke). Der Zubringer in das Maihof-Quartier entfällt.

Wir sind der Meinung, dass diese neue Variante des Projekts nicht besser ist als die alte. Was gegenüber dem alten Projekt weggelassen wurde, ist bloss der Ausbau der Friedentalstrasse. Andere Bauteile wie Reussportbrücke, Ausbau Schlossberg und vierspurige obere Zürichstrasse bleiben wie geplant.

Mindestens geplant ist ein Ausbau des Kreuzstutzkreisels und des Kasernenplatzes sowie der Ausbau am Schlossberg mit Zürichstrasse.

Dafür verzichtet der Kanton ganz auf den Ausbau von Busspuren zwischen Luzern und Kriens und auf weitere Massnahmen zu Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Anhand dessen stellen wir lhnen folgende Fragen:

  1. Nimmt die Gemeinde Horw an der Stellungnahme (5. November 2019 bis
    31. März 2020) teil?
  2. Wie stellt sich der Gemeinderat zur Fokussierung auf ein Projekt für den motorisierten Individualverkehr?
  3. Findet der Gemeinderat den Eingriff in die Natur im Reusstal gerechtfertigt?
  4. Findet der Gemeinderat das Projekt quartierverträglich?
  5. Welche positiven oder negativen Auswirkungen hat dieses Projekt auf die Gemeinde Horw insbesondere im Hinblick auf den Verzicht durchgehender Busspuren?
  6. Gründet die Beurteilung auf einer rein nachfrageorientierten Verkehrs- planung, weil die Entwicklung der Vergangenheit in die Zukunft fortgeschrieben wird?
  7. Wird in der Kosten-Nutzen-Analyse die Gesamtmobilität bewertet? Sind kürzere Reisezeiten beim öffentlichen Verkehr adäquat berücksichtigt worden?
  8. Soll der Kanton Luzern eine öffentliche Verkehrs Variante erarbeiten?

Wir danken für die Beantwortung dieser Fragen.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung