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Interpellation Nr. 2019-698 von Hans Stampfli, SVP, und Mitunterzeichnenden: Nichteinhaltung der Fristen bei Erteilung von Baubewilligungen

Nummer
2019-698
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
19. November 2019
Verfasser/Beteiligte
Stampfli Hans (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)

Jörg Conrad, SVP (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld, SVP (Mitunterzeichner/in)
Fabian Pabst, SVP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 19. November 2019
Schriftlich beantwortet am 12. März 2020

Wie aus den Medien zu entnehmen und von diversen Architekten zu erfahren ist, werden die vom Regierungsrat vorgegebenen Fristen in Horw nicht eingehalten. Diese Fristen für die Behandlung von Baugesuchen sind in der Planungs- und Bauverordnung (PBV § 63) wie folgt festgesetzt:

§ 63 Fristen

1 Bei vereinfachten Baubewilligungsverfahren nach § 198 PBG sind 80 Prozent der Fälle im Jahr innert 25 Arbeitstagen nach Eingang des Baugesuchs mit Entscheid abzuschliessen.

2 Bei ordentlichen Baubewilligungsverfahren sind 80 Prozent der Fälle im Jahr innert 40 Arbeitstagen nach Eingang des Baugesuchs mit Entscheid abzuschliessen.

3 Bei der Ermittlung der Behandlungsdauer der einzelnen Fälle sind die für die Behebung von gerügten Mängeln des Baugesuchs benötigten Arbeitstage und solche während Sistierungen nicht mitzurechnen.

Wir möchten deshalb vom Gemeinderat wissen, wie die tatsächlichen Verhältnisse in Horw sind und bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele vereinfachte Baugesuche wurden während den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) in Horw eingereicht und ein ordentliches Verfahren eröffnet?

  2. Welcher Prozentsatz davon wurde innert der ordentlichen Frist von 25 Arbeitstagen abgeschlossen (Versanddatum)? Wie lange dauerten die Verfahren, welche nicht fristgerecht abgeschlossen wurden (Anzahl aufgeschlüsselt in Arbeitswochen)?

  3. Wie viele ordentliche Baugesuche wurden während den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) in Horw eingereicht und ein ordentliches Verfahren eröffnet?

  4. Welcher Prozentsatz davon wurde innert der ordentlichen Frist von 40 Arbeitstagen abgeschlossen (Versanddatum)? Wie lange dauerten die Verfahren, welche nicht fristgerecht abgeschlossen wurden (Anzahl aufgeschlüsselt in Arbeitswochen)?

Für die schriftliche Beantwortung danken die Unterzeichnenden dem Gemeinderat im Voraus.

Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_698_Nichteinhaltung_Fristen_Baubewilligungen.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_698_Nichteinhaltung_Fristen_Baubewilligungen.pdf
Datum Sitzung