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Postulat Nr. 2020-716 von Reto von Glutz, SVP, und Mitunterzeichnenden: Teilrevision Parkplatzreglement Horw - Für genügend Parkplätze pro Eigenheim

Nummer
2019-304
Geschäftsart
Motion
Status
Nicht überwiesen
Datum
15. Oktober 2019
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in)

Jörg Conrad, SVP (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld, SVP (Mitunterzeichner/in)
Fabian Pabst, SVP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 15. Oktober 2019
Nicht überwiesen als Postulat am 17. September 2020 (umgewandelt von Motion Nr. 2019-304)

Der Gemeinderat Horw hat die bisher praktizierte Bewilligungspraxis der Gemeinde für Abstellflächen auf privatem Grund aufgrund eines Kantonsgerichtsurteils im Juni 2019 einschneidend geändert. Die neue Praxis führt zu einer stark reduzierten Parkplatzanzahl an Hanglagen, insbesondere auf der Horwer Halbinsel. Nach der neuen Berechnungsart sind beispielsweise bei einer Überbauung mit 21 Wohnungen nur noch 24 Parkplätze inkl. Besucherparkplätze notwendig.

Ein neues Parkplatzreglement, mit welchem die Parkplatzanzahl stark reduziert werden sollte, ist 2017 im Einwohnerrat deutlich gescheitert. Die Verwaltung versucht, gestützt auf die geänderte Rechtsprechung und mit einer neuen Praxis, die Reduktion der Parkplätze voranzutreiben. Als Folge davon wird die Realisierung von mehr Parkplätzen als gesetzlich zulässig, faktisch nicht mehr erlaubt. Das gesetzliche Parkplatzminimum wird somit zur Obergrenze gemacht.

Die Bewilligungspraxis der Gemeinde bedeutet für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Horw eine erhebliche Schwächung. In der Praxis wird sie zu Eigentumswohnungen mit nur einem Parkplatz und Villen mit nur zwei Parkplätzen führen. Für Wohnlagen, wie z. B. jene auf der Horwer Halbinsel, ausserhalb des Zentrums, mit nicht optimaler Anbindung an den öffentlichen Verkehr und ohne Einkaufsmöglichkeiten in Fussgehdistanz, sind die Mindestanforderungen gemäss Parkplatzreglement denn auch nicht genügend. Die Vermiet- und Verkaufbarkeit von Wohn- und Gewerbeflächen in neuen und umgebauten Gebäuden werden durch fehlende Parkplätze verringert und Investitionen somit uninteressant. Neuzuzüger und Investoren werden abgeschreckt, bestehende Arbeitsplätze werden gefährdet, die Schaffung neuer gar verhindert. Das Bauland auf der Horwer Halbinsel wird entwertet und gute Steuerzahler werden abgeschreckt. Weiter ist zu befürchten, dass es durch die reduzierte Bewilligung von Parkplätzen vermehrt zu wildem Parkieren in den Quartieren kommt. Wenn Bebauungen über zu wenige Besucherparkplätze verfügen, werden öffentliche Parkplätze als Alternative benutzt. Da diese jedoch aus ideologischen Gründen ebenfalls sukzessive reduziert werden, wird die Nachfrage das Angebot bereits in Kürze übersteigen und zu Problemen führen.

Aus diesen Gründen soll der Gemeinderat Horw mit Änderungen (Teilrevision) des Reglements über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement) vom 28. April 1988 (Ausgabe vom 16. Juni 2011) beauftragt werden. lm Sinne dieser Motion sollen dabei vor allem die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Herabsetzung und Verbot der Erstellung von Abstellflächen erst bei Bebauungen ab 50 Wohnungen und mit Sonderbauvorschriften (Art. 5 und 7); die Anzahl der minimal zu erstellenden Abstellflächen soll der Gemeinderat auf Gesuch hin um 50 % oder mehr reduzieren können (Art. 5 Abs. 2, NEU).
  • Anpassung der Berechnung: Anpassung der Werte für die Festsetzung der minimal zu erstellenden Abstellflächen, so dass eine Vermehrung der Geschossfläche nicht unbedingt zu mehr Parkplätzen führt; neuer Begriff der Allgemeinen Geschossfläche (AGF); Sonderregelung bei Bebauungen ab 50 Wohnungen und mit Sonderbauvorschriften(Art. 7 Abs. 1, 2 und 5);
  • Benützbarkeit der Abstellflächen: Die Umnutzung von Abstell- und Verkehrsflächen zu Abstellplätzen für Motor- und Fahrräder soll nicht bewilligungspflichtig sein (Art. 11 Abs. 1).
  • Herabsetzung und Erlass von Ersatzabgaben (Art. 14) bei einem Verzicht, um die freiwillige Reduktion der Anzahl Parkplätze zu fördern.

Die Unterzeichnenden beantragen, dem Gemeinderat eine entsprechende Teilrevision des Reglements über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement) möglichst bald an die Hand zu nehmen. Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung