Postulat Nr. 2019-692 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnenden: Baubewilligungen
- Nummer
- 2019-692
- Geschäftsart
- Postulat
- Status
- Nicht überwiesen
- Datum
- 18. April 2019
- Verfasser/Beteiligte
- Strässle-Erismann Ruth (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Oliver Imfeld (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
Eingegangen am 18. April 2019
Nicht überwiesen am 19. September 2019Als Mitglied des Vereins Pro Halbinsel (PHH) besuche ich jeweils die jährliche Generalversammlung. Dabei stelle ich fest, dass der Verein häufig Einsprachen gegen Baugesuche erhebt, die zum vornherein nicht bewilligungsfähig sind, da die Unterlagen unvollständig sind oder die Baubegehren rechtlichen Vorgaben widersprechen.
Der gültige Zonenplan sowie das aktuelle Bau- und Zonenreglement (BZR) definieren die mögliche Ausnützung, Bauabstände, -höhen und -volumen verbindlich. Als Direktbetroffene stört es mich, wenn öffentlich aufgelegte Baubegehren diese Vorgaben nicht erfüllen und daher a priori nicht bewilligungsfähig sind.
Wer die Rechtmässigkeit von Baubegehren bezweifelt, ist gezwungen, begründete Einsprachen einzureichen um sicherzustellen, dass das Baudepartement nicht bewilligungsfähige Baugesuche entsprechend behandelt. Dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden, welche die Einsprechenden tragen müssen.
Auf der Homepage der Gemeinde Horw ist unter der Info für Baugesuche Folgendes festgehalten. «Ausser bei vereinfachten Baubewilligungsverfahren, welche von jedermann verfasst werden können, sind Baugesuche von qualifizierten Fachleuten auszuarbeiten.»
Man muss erwarten können, dass qualifizierte Fachleute die Bauvorschriften kennen und vor allem respektieren und nicht darauf spekulieren, dass ein Verstoss nicht oder erst nach der Erteilung der Baubewilligung festgestellt wird. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Hoffnung trügerisch ist.
Eine Vorprüfung der Baugesuche auf Vollständigkeit und Gesetzeskonformität, welche der öffentlichen Auflage konsequent vorgeschaltet ist, hätte klare Vorteile:
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Viele Leerläufe würden vermieden.
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Die beschränkten Personalressourcen des Baudepartements würden wirkungsvoll eingesetzt.
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Das Baubewilligungsverfahren, gemessen ab dem Termin der öffentlichen Auflage würde beschleunigt.
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Die Beurteilung der Qualität der Arbeit des Baudepartements würde in der Öffentlichkeit erheblich verbessert.
Im Kanton Zürich ist eine Vorprüfung gesetzlich festgehalten. Im Kanton Luzern ist dies noch nicht vorgesehen.
Somit bitte ich den Gemeinderat zu prüfen, welche Möglichkeiten die Gemeinde anbieten könnte, um auf Bauprojekte mit offensichtlichen Verstössen gegen Vorgaben gemäss BZR, Zonenplan und Gestaltungsplänen von Horw zu reagieren, bevor sie öffentlich aufgelegt werden.
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- Fraktion
- FDP-Fraktion des Einwohnerrates
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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