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Dringliche Interpellation Nr. 547/2008 von Thomas Zemp, CVP: Umgang des Gemeinderates mit Entscheiden des Parlamentes

Nummer
547/2008
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Erledigt
Datum
19. Februar 2008
Verfasser/Beteiligte
Thomas Zemp (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 547/2008
Umgang des Gemeinderates mit Entscheiden des Parlamentes
Zemp Thomas, CVP

Eingegangen am 19. Februar 2008
Beantwortet am 21. Februar 2008

Am 16. November 2006 wurde das Postulat 581/2006 mit dem Titel "Keine Planung öffentlicher Seezugänge auf privaten Grundstücken" vom Einwohnerrat mit 20:6 Stimmen überwiesen.

Das Postulat fordert, dass bei der aktuell laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung von weiteren öffentlichen Seezugängen auf privaten Grundstücken abzusehen ist. Eine Planung soll nur dann erfolgen, wenn sie vorgehend mit den betroffenen Grundeigentümern abgesprochen wurde und diese auch einverstanden sind.

Den aktuell im Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision der Ortsplanung aufgelegten Unterlagen ist nun zu entnehmen, dass im Gebiet zwischen Seewen und Kastanienbaum (Örtlistein) ein neuer Seezugang mit Spiel- und Liegewiese, Badestrand, Trockenplätzen und einer Wasserungsstelle für Kleinboote vorgesehen und im Zonenplan auch bereits entsprechend ausgeschieden ist.

Der betroffene Grundeigentümer hat unmissverständlich erklärt, dass er mit diesem Vorhaben nicht einverstanden ist und sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren wird. Darauf hat ihn der Gemeinderat wissen lassen, dass er an seinem Ansinnen festhalte und bereits beschlossen habe, im Rahmen des Ortsplanungsverfahrens das Enteignungsrecht zu beantragen.

Dieses Vorgehen des Gemeinderates widerspricht in krasser Weise dem Willen des Parlamentes. Das Postulat 581/2006 verlangt vom Gemeinderat explizit die Achtung vor dem privaten Grundeigentum und einen respektvollen und fairen Umgang mit den Grundeigentümern.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen Wert hat das Postulat 581/2006 für den Gemeinderat und wieso handelt er nicht danach?
  2. Mit welchen Kostenfolgen rechnet der Gemeinderat für die Enteignung des erwähnten Grundstückes?
  3. Mit welchen Kostenfolgen rechnet der Gemeinderat für die Realisierung der erwähnten Infrastruktur?
  4. Wieso sind diese Kostenfolgen im Finanzplan nicht enthalten?
  5. Gibt es im neuen Zonenplan weitere Planfestsetzungen, mit denen die Grundeigentümerschaft nicht einverstanden ist und für die das Enteignungsverfahren vorgesehen oder angedroht worden ist?
  6. Hat der Gemeinderat keine Bedenken, dass ein solches Vorgehen (Androhung von Enteignung, ohne vorher je ein Kaufangebot unterbreitet zu haben) das Vertrauen der Grundeigentümer in die Gemeinde Horw nachhaltig belastet und sich damit empfindlich auf das Standortmarketing auswirkt?
  7. Ist der Gemeinderat bereit, den Entscheid vom 16. November ab sofort zu respektieren und danach zu handeln?
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

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