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Interpellation Nr. 539/2007 von Urs Hediger, CVP, und Mitunterzeichnenden: Fremdbelegung Horwerhalle

Nummer
539/2007
Geschäftsart
Interpellation
Status
Erledigt
Datum
16. Juni 2007
Verfasser/Beteiligte
Urs Hediger (Verfasser/in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 539/2007
Eingegangen am 16. Juni 2007
Beantwortet am 15. November 2007

Hediger Urs, CVP, und Mitunterzeichnende
Fremdbelegung Horwerhalle

Nachdem nun die Horwerhalle seit nunmehr 5 Jahren in Betrieb ist, hat sich nun auch langsam die Belegungssituation eingependelt. Die Belegungen können ja auch seit eingier Zeit vom Veranstalter via Internet selber vorgenommen werden. Verschiedentlich gibt es nun unbefriedigende Situationen, gerade aus Sicht der Schulen wie auch Vereine. Es gilt nun, mal eine Standortbestimmung vorzunehmen.

Verschiedene Veranstaltungen ("Fremdbelegungen") führen dazu, dass Schule wie auch Vereine diesen Veranstaltungen weichen müssen. Veranstaltungen, welche auch eine entsprechende Aufbauzeit benötigen. Gerade bei Wochenendveranstaltungen wird vielfach bereits der Freitag blockiert (Kickbox-Gala, HTA-Diplomfeier, Brigaderapport, Fasnacht, Jodlerfest). Zusätzlich wird im kommenden Frühling die Horwerhalle eine Woche lang durch die HOGA belegt. Gerade in der heutigen Zeit, wo man Anstrengungen unternehmen will und muss, vor allem Jugendliche wieder zur vermehrten Bewegung zu animieren, sollte man dem Schulturnen wie auch den Vereinen nicht noch mehr deren Infrastruktur übermässig streitig machen.

Betreffend "Fremdbelegung Horwerhalle" gelange ich mit folgenden Fragen an den Gemeinderat:

  1. Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen ("Fremdbelegungen") bewilligt?
  2. Gibt es diesbezüglich eine max. Belegungsgrenze (z.B. Tage pro Jahr)?
  3. Geniessen die Horwer Schulen wie auch Horwer Vereine bei der Bewilligung von Veranstaltungen gegenüber privaten, kommerziellen Veranstaltungen keinen Vorrang, wie dies z.B. das "Benützungsreglement für Hallen" in Kriens vorsieht?
  4. Nach welchen Kriterien werden Aufbauzeiten für Veranstaltungen bewilligt? Durch die Funktionalität der Einrichtungen der Horwerhalle sollten ja die Einrichtzeiten kürzer ausfallen.
  5. Werden die direkt vom Veranstalter via Internet eingegebenen Termine vor ihrer Bewilligung auch entsprechend kritisch betrachtet, gerade was den zeitlichen Aufbauaufwand betriftt?
  6. Warum gelten Jahresbelegungen für die Horwerhalle nicht explizit auch für die Ferienzeit?

Mitunterzeichnende:
Deschwanden Reto, CVP
Jung Hans-Ruedi, CVP
Niederberger Heiri, CVP
Sprenger-Kaufmann Astrid, CVP
Stare Janez, CVP
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung