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Interpellation Nr. 2018-683 von Lukas Bucher, L20, und Mitunterzeichnenden: Schutzziele gemäss "Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung" (BLN)

Nummer
2018-683
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
14. Juni 2018
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Erstunterzeichner/-in)

Bucher Peter (Mitunterzeichner/in)
Mario Fischer (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Interpellation Nr. 2018-683
Schutzziele gemäss "Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung" (BLN)
Bucher Lukas, L20, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 14. Juni 2018
Schriftlich beantwortet am 20. September 2018, s. Anhang

Das "Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung" (BLN) ist ein wichtiges Instrument, schützenswerte Gebiete sichtbar zu machen und in Zusammenhang zu bringen.

Im Dokument "BLN 1606 Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi" ist auch die Horwer Halbinsel näher beschrieben. Nachfolgend ein Auszug aus dem BLN 1606, Seite 25ff:

«Der Teilraum 5 umfasst den nördlichen Teil des Vitznauer Beckens westlich von Weggis, die Bucht bei Horw, einen Teil des Luzernersees und den Küssnachtersee.

Luzerner- und Küssnachtersee sowie die Bucht bei Horw liegen eingebettet in eine sanfte, teilweise dicht besiedelte Hügellandschaft mit sichtbarem Einfluss der räumlichen Entwicklung der Agglomeration. Bereits im Hochmittelalter wurden Burgen und Herrschaftssitze errichtet. Die zahlreichen im späten 19. Jahrhundert im Stil des Historismus gebauten Villen mit ihren weitläufigen Parkanlagen prägen die Landschaft im nördlichen Teil des Sees bei Meggen.

Etliche, oft von kleinen Wäldern begleitete Geländerippen und Hügel gliedern die Uferlandschaft kleinräumig. Ausserhalb der Siedlungsgebiete ist die Kulturlandschaft durch Streuobstbestände, Hecken und Waldstreifen entlang von Böschungen sowie kleinen Wäldern abwechslungsreich strukturiert. Teile des Kulturlandes werden von Einzelhofsiedlungen aus intensiv bewirtschaftet.

Die Seeufer sind zum grössten Teil überbaut und nur an wenigen Stellen in natürlichem Zustand.[…]

Besonders gut ausgeprägte letzteiszeitliche Moränenwälle sind zwischen Fondlehöchi und Längacher auf der Horwer Halbinsel vorhanden.

Das Steinibachried in Horw ist eine junge Verlandungszone des heute kaum mehr aktiven Steinibachdeltas.[…]

Die Ufer sind überwiegend künstlich befestigt, oft mit naturnah ausgebildeten Mauern. Charakteristisch für die wenigen Naturufer ist der für den nördlichen Vierwaldstättersee typische Wechsel zwischen steilen Felsböschungen an vorspringenden, harten Gesteinsrippen, teils mit Strandplattformen unter der Wasseroberfläche und mit Kiesstränden […]

Das Flachmoor und das Amphibienlaichgebiet Steinibachried von nationaler Bedeutung bei Winkel in der Bucht von Horw weisen besondere ökologische Werte aus.

13 Schutzziele Teilraum 5: Westliche Seebuchten
13.1 Die kleinräumig gegliederte Uferlandschaft in ihrer Substanz und mit ihrem Charakter erhalten.
13.2 Die natürlichen Unterwasserlebensräume und naturnahen Uferbereiche mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten erhalten.
13.3 Die geologischen und geomorphologischen Formationen der Schichtrippenlandschaft erhalten. Die Schutzziele für das gesamte Gebiet des BLN-Objektes 1606 sind auch für diesen Teilraum gültig.»
Anhand dieser Schutzziele stellen sich für uns folgende Fragen, für deren Beantwortung wir dankbar sind:

  1. Wie gedenkt der Gemeinderat mit den Neubeschrieben der BLN-Gebiete Pilatus und Vierwaldstättersee umzugehen?
  2. Wie gedenkt der Gemeinderat die Umsetzung dieser Richtlinien umzusetzen?
  3. Welchen Gebieten der Horwer Halbinsel ist aus Sicht des Gemeinderates besondere Aufmerksamkeit zu schenken?
  4. Welchen Einfluss hat dies auf die noch verbleibenden Tourismuszonen oder Zonen, deren Ausgliederung aus der Tourismuszone geprüft werden soll?
  5. Welche Konflikte sieht der Gemeinderat in Bezug auf die Umsetzung der Schutzziele und den anstehenden Projekten?
  6. Ist der Gemeinderat bereit, eine Diskussion mit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zu suchen?

Für die Beantwortung der Fragen danken wir herzlich.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates
Verlandungszone bei Horw

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung