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Motion Nr. 2018-299 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnenden: Planungsbericht zu den Grundwasseraufstössen auf Parzelle 2020, Allmendstrasse

Nummer
2018-299
Geschäftsart
Motion
Status
Erledigt
Datum
30. April 2018
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Rölli Urs (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)

Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld (Mitunterzeichner/in)
Richard Kreienbühl (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Adrian Schmid (Mitunterzeichner/in)
Caroline Wiezel (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung
Motion Nr. 2018-299
Planungsbericht zu den Grundwasseraufstössen auf Parzelle Nr. 2020, Allmendstrasse
Biese Jürg, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 30. April 2018
überwiesen am 28. Juni 2018
Als erledigt abgeschrieben am 26. Oktober 2023

Im Zusammenhang mit der Beratung des B+As Nr. 1620 «Abrechnung Baukredit Freiraumgestaltung Ortskern Etappe I und Siedlungsentwässerung Etappe I» fiel bei der Zusammenstellung der Baukosten ein Grundwasseraufstoss auf Parzelle 2020 auf, welcher als unvorhergesehenes Ereignis betitelt wurde und mit Fr. 35'491.00 zu Buche schlug.

An ihrer Sitzung vom 16. April 2018 wurde der BVK erklärt, dass nach Abschluss der Erweiterungsbauten zwischen der bestehenden Horwer Gemeindeverwaltung mit Einstellhalle und dem Oberstufenschulhaus auf der Parzelle 2020 permanente Grundwasseraustritte um die Erweiterungsbauten herum festgestellt worden seien. Die verantwortliche Projektleiterin erwähnte diese Austritte im Zusammenhang mit Pfählungsarbeiten an den Ecken zwischen Baufeld F1und F2, bei denen diese Austritte festgestellt worden seien und erläuterte, dass die Ursache für diese Grundwasseraustritte nicht mehr eruiert werden konnte.

Es ist bekannt, dass im Untergrund der Horwer Talebene mehrere Grundwasserstockwerke mit unterschiedlichen Druckspiegeln existieren. Das untere Grundwasserstockwerk liegt unter einer lehmig mergeligen Dichtschicht, welche bis in rund 10 Metern Tiefe vorhanden ist. Dieses untere Grundwasservorkommen wird von den umliegenden Hängen und vom Pilatus gespeist, und weil darüber diese dichte Schicht liegt, und der Druckspiegel bis mehrere Meter über Terrain ansteigen kann, spricht man von einem artesisch gespannten Grundwasserdruckspiegel.

Wenn durch künstliche Massnahmen, wie z.B. das Rammen von Verdrängerbohrpfählen, Sondierbohrungen oder von Spundwänden diese Dichtschicht verletzt wird, kann das gespannte Grundwasser entlang von den Pfählen oder der Larssenprofile aufsteigen und würde mit den oberen Grundwasserspiegeln kurzgeschlossen und über das Terrain hinausschiessen. Eine solche vertikale Verbindung von Grundwasserspiegeln ist gewässerschutzgesetzlich nicht zulässig, kann vom Kanton sogar geahndet werden und muss grundsätzlich wieder rückgängig gemacht werden.

Der Bericht der Keller+Lorenz AG vom 23. Januar 2018, welcher der BVK zur Verfügung gestellt wurde, bezieht sich auf Feststellungen und Ursachen- sowie Massnahmenabklärungen, welche bereits im Jahre 2015 in Auftrag gegeben worden sind. Gleichzeitig wurde damals auch das für die geologischen Untersuchungen für die Erweiterungsbauten beauftragte Büro GEOTEST AG mit der Abklärung zur Herkunft und Ableitung des anfallenden Grundwassers beauftragt.

Seit 2015 sind sich die involvierten Fachpersonen einig, dass das aufstossende Grundwasser aus dem gespannten, unteren Grundwasserstockwerk stammt, also ein gesetzlich unzulässiger Zustand vorliegt und eine Entspannung des unteren Grundwasserstockwerks sowie damit verbunden ein Druckabfall und weitreichende Setzungen mit Schäden an Gebäuden oder zum Beispiel Werkleitungen nicht ausgeschlossen werden können.

Mit E-Mail vom 30. Juni 2017 hat die Kantonale Dienststelle Umwelt und Energie die Gemeinde Horw auf die ausstehenden Punkte gemäss Bericht der GEOTEST AG aufmerksam gemacht, weshalb die Keller+Lorenz AG mit der Erstellung eines Schlussberichts (der Bericht vom 23. Januar 2018) beauftragt wurde. Sowohl aus dem Bericht der Keller+Lorenz AG als auch aus dem abschliessenden Schreiben des Kantons vom 26. März 2018 geht hervor, dass im Jahr 2015 durch die GEOTEST AG und die Keller+Lorenz AG Ursachenabklärungen vorgenommen worden sind. Tatsächlich wird aber in den uns vorliegenden Dokumenten weder etwas über die Ursachenforschung noch über allfällige Ergebnisse berichtet, sodass der Eindruck entsteht, dass diese gar nie stattgefunden hat.

Hingegen werden im Bericht der Keller+Lorenz AG Überwachungs- und Unterhaltsmassnahmen vorgeschlagen, welche gemäss dem Schreiben vom Kanton zwingend befolgt werden müssen.

Es sind dies
  1. Visuelle Kontrolle von der Funktionsfähigkeit der Wasser-Ableitung
  2. Visuelle Kontrolle von den Ablagerungen im Dükerschacht/Einleitstelle Dorfbach
  3. Kontrollmessung vom Abfluss nach niederschlagsfreien 5 Tagen und mindestens eintägiger Pause nach der Spülung vom Leitungsnetzes
  4. Spülung Leitungsnetz inkl. Leerung von den Absetzräumen
  5. Druckspiegelaufzeichnung in einer Messstelle, damit bei Problemen im Projektgebiet Druckspiegelmessdaten zur Verfügung stehen
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Massnahmen liegt bei der Gemeinde Horw. Zudem bestätigt der Bericht der Keller+Lorenz AG erneut, dass bei einer negativen Entwicklung in Zukunft eine Vergrösserung des Grundabflusses aus unterirdischen Fliesspfaden möglich ist, was zu grösseren Grundwasseraustritten mit grossräumigen Absenkungen des Grundwasserdruckes und damit verbunden zu erheblichen Setzungen und Schäden an Gebäuden führen kann.

Die Gemeinde Horw übernahm damit nicht nur die direkten Kosten in der Höhe von Fr. 35'491.00, um das Wasser auf der Parzelle 2020 aus dem unteren Grundwasservorkommen zu fassen und abzuleiten, sondern übernimmt auch die Verantwortung und Kosten für die zukünftig jährlich erforderlichen Massnahmen sowie für das Risiko, dass sich in der Zukunft Setzungen und Schäden an Gebäuden und Einrichtungen ergeben.

Den Unterzeichnenden ist es ein Anliegen, dass über diese Umstände und insbesondere über die Ursachenermittlung, die Folgemassnahmen inklusive Kosten und über die bestehenden Risiken für die Zukunft mittels eines Planungsberichts informiert wird.

Die anlässlich der BVK-Sitzung vom 16. April 2018 und an der Einwohnerratssitzung vom 26. April 2018 gemachten Aussagen des Gemeinderates, wonach die Ursache oder der Verursacher dieser Grundwasseraufstösse heute nicht mehr eruiert werden könnten, reichen angesichts des Risiko- und Schadenpotenzials nicht als Antwort auf die Frage nach der Verantwortung für diese Grundwasserabflüsse. Die Ursache kann grundsätzlich nur bei unsachgemässen Tiefbauarbeiten oder nicht abgedichteten Sondierungen für geplante Bauwerke liegen. Sowohl die damaligen Unternehmer als auch die Bauherren und Planer sind bekannt, sodass sich die Frage aufdrängt, weshalb die Gemeinde diese Kosten und Risiken einfach auf sich nimmt und auch keine verjährungsunterbrechenden Handlungen gegen die möglichen Verursacher einleitet.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb einen Planungsbericht mit mindestens folgendem Inhalt:
  • Ergebnisse von allfällig bereits erfolgten Ursachenermittlungen für die Grundwasseraufstösse;
  • Information über den Beizug der Versicherungen der möglichen Verursacher und der Gemeinde Horw sowie den Umgang mit der Gewährleistungsgarantie;
  • Stellungnahme zur Verjährung sowie allfälligen verjährungsunterbrechenden Handlungen;
  • Prüfen und Umsetzen einer vertieften Ursachenermittlung;
  • Ergebnisse der Ursachenermittlung;
  • Kostenangaben für die jährlichen Überwachungs-, Kontroll- und Unterhaltsmassnahmen gem. Bericht der Keller+Lorenz AG vom 23. Januar 2018;
  • Aufzeigen und Beurteilen der aktuellen und zukünftigen Risiken;
  • Aufzeigen von möglichen Massnahmen zur Reduktion der aktuellen und zukünftigen Risiken inkl. Kostenangaben;
  • Lessons learnt: Worauf muss bei zukünftigen Bauten in der Horwer Talebene (z.B. "horw mitte") besser geachtet werden, um solche Ereignisse zu verhindern?
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung