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Beschluss Nr. 1619 Gesamtrevision des Musikschulreglements

Nummer
1619
Geschäftsart
Beschluss
Status
Beschlossen
Datum
26. April 2018
Beschreibung
Revidiertes Musikschulreglement angenommen
Der Regierungsrat hat für die Lehrpersonen eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung beschlossen. Damit änderten auch für die Lehrpersonen an Musikschulen im Kanton die Anstellungsbedingungen. Das Musikschulreglement der Gemeinde Horw entsprach nun nicht mehr den übergeordneten Gesetzesvorgaben, es drängte sich eine Revision auf. Insbesondere konnte die Gemeinde die Lohneinreihung und Arbeitszeit nicht selber bestimmen. Im Horwer Musikschulreglement, das nebst der Regelung der Organisation und Finanzierung auch personalrechtliche Bestimmungen enthält, werden neu nur gemeindespezifisch relevante Bestimmungen aufgenommen.

Im Weiteren geht das Tarifsystem in die Kompetenz des Gemeinderates über, damit die Bestimmungen des kantonalen Gebührengesetzes eingehalten sind und rechtlich keine Formfehler entstehen.

Der Antrag der GPK, die Bezeichnung in Art. 4 «Lohnstufenänderung» in «Lohnanpassung» zu ändern, wurde einstimmig mit 25 zu 0 Stimmen angenommen.

Der Einwohnerrat genehmigte das revidierte Musikschulreglement mit 25 zu 0 Stimmen und verzichtet einstimmig auf eine 2. Lesung.

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Datum Sitzung