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Dringliche Motion Nr. 2018-297 von Rita Wyss, L20, und Mitunterzeichnenden: Planungsbericht "Gegenüberstellung der verschiedenen möglichen Varianten einer Bildungskommission in Horw"

Nummer
2018-297
Geschäftsart
Dringliche Motion
Status
Erledigt
Datum
24. April 2018
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in)

Rita Wyss (Erstunterzeichner/in)
Mario Fischer (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Caroline Wiezel (Mitunterzeichner/in)

 

Beschreibung

Dringliche Motion Nr. 2018-297
Planungsbericht "Gegenüberstellung der verschiedenen möglichen Varianten einer Bildungskommission in Horw"
Wyss Rita, L20, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 23. April 2018
Entgegengenommen am 24. Mai 2018
Abgeschrieben am 23. September 2021

Ab 1. Januar 2018 ist das Gesetz der Volksschulbildung nach einer Teilrevision in Kraft getreten. Die Bildungskommission nimmt die strategischen Aufgaben der Volksschule wahr. Das Gesetz über die Volksschulbildung legt die Aufgaben sinngemäss fest und sieht neu verschiedene Modelle vor, wie die Bildungskommissionen in den einzelnen Gemeinden ausgestaltet werden können. In Gemeinden mit einem Parlament sind auch parlamentarische Bildungskommissionen mit beratender Funktion möglich.

Aktuell wird in Horw die Bildungskommission jeweils für eine Legislatur von 4 Jahren gewählt und besteht aus 7 Mitgliedern, wobei das für die Schule zuständige Mitglied des Gemeinderates von Amtes wegen Mitglied ist. Der Rektor nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Den bildungspolitisch wichtigen Entscheid der Neuausrichtung der Bildungskommission müssen wir auf Parlamentsebene fundiert und breit diskutieren können. Dazu brauchen wir eine aussagekräftige Gesamtauslegeordnung/Gegenüberstellung der einzelnen möglichen Varianten.

Wir verlangen vom Gemeinderat einen Planungsbericht "Gegenüberstellung der verschiedenen möglichen Varianten einer Bildungskommission Horw" in synoptischer Darstellung.

Auf der Grundlage des Volksschulbildungsgesetzes und der neuen Rechtsgrundlage zeigt uns der Planungsbericht alle möglichen Varianten mit Auswirkung und mit den Unterschieden der jeweiligen Formen auf. Welche Konsequenzen haben die verschiedenen Varianten für die Gemeinde? Was heisst dies bezüglich der Anpassung in der Gemeindeordnung und deren Erlassen?

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung