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Interpellation Nr. 2017-675 von Oliver Imfeld, SVP, und Mitunterzeichnenden: Sicherstellung von zu viel ausgerichteten Restfinanzierungsbeiträgen in der Spitex - Pflegefinanzierung

Nummer
2017-675
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
24. November 2017
Verfasser/Beteiligte
Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Portmann Toni (Mitunterzeichner/-in)
Roland Bühlmann, SVP (Mitunterzeichner/in)
Jörg Conrad, SVP (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld, SVP (Mitunterzeichner/in)
Richard Kreienbühl, CVP (Mitunterzeichner/in)
Fabian Pabst, SVP (Mitunterzeichner/in)
Marcel Wirz, FDP (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 2017-675
Sicherstellung von zu viel ausgerichteten Restfinanzierungsbeiträgen in der Spitex – Pflegefinanzierung
Imfeld Oliver, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 24. November 2017
Dringlichkeit abgelehnt am 14. Dezember 2017
Schriftlich beantwortet am 1. März 2018, siehe Anhang

Gemäss Pflegefinanzierungsgesetz ist die Gemeinde Horw als Restfinanzierer verpflichtet, für Pflegeleistungen, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, die Differenz zwischen den ausgewiesenen Vollkosten und den Beiträgen der Krankenkassen und der Patientenbeteiligung zu übernehmen. Da diese Restfinanzierungskosten laufend zunehmen, ergeben sich nicht zuletzt auf Grund des Studiums des Budgets 2018, folgende Fragen, die eingehenderer Abklärung bedürfen:
  1. Bei welchen in der Gemeinde Horw tätigen Spitexorganisationen wurden Buchhaltungsüberprüfungen durchgeführt um festzustellen, ob die ausgerichteten Restfinanzierungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?
  2. Wurden die Buchhaltungsüberprüfungen durch von der Spitex unabhängige Prüfungsexperten mit Spezialgebiet Gesundheit durchgeführt? Wenn ja, durch wen?
  3. Wenn die Prüfungen nicht durch Experten durchgeführt wurden, wer hat die Prüfung vorgenommen?
  4. Bei welchen in Horw tätigen Spitexorganisationen erfolgte noch keine Überprüfung und mit welcher Begründung?
  5. Bei wie vielen der bisher überprüften Spitexorganisationen besteht ein rechtlich rückforderbarer Ertragsüberschuss und wie hoch ist dieser je geprüfter Organisation?
  6. Welche Massnahmen zur Sicherstellung dieser rückforderbaren Ausstände wurden vereinbart?
  7. Wie schätzt der Gemeinderat das Risiko von möglichen Verlusten solcher Rückzahlungsverpflichtungen ein, wenn diese nicht als zu viel bezogene Leistungen, in Form einer Einmalzahlung zurückerstattet werden?
  8. Wie werden diese Forderungen buchhalterisch ausgewiesen?
  9. Wie werden die anderen Gemeinden des Kantons Luzern über die Prüfungsergebnisse und die Einstellung beziehungsweise Reduktion der Restfinanzierungen informiert?
  10. Welche Restfinanzierungsbeiträge werden aktuell an die einzelnen in Horw tätigen Spitexorganisationen ausgerichtet?
  11. Wie werden sich die Anpassungen der Restfinanzierungsbeiträge an Spitexorganisationen auf das Budget 2018 auswirken?
  12. Die Stadt Luzern hat bei den freiberuflich tätigen Pflegefachfrauen/-männern die Restfinanzierungsbeträge überprüft und nun tiefer festgelegt. Wurde dies in Horw ebenfalls gemacht und wie hoch ist der rückforderbare Betrag?
  13. Welche Massnahmen unternimmt der Gemeinderat um Klienten der Spitex-Organisationen dazu zu bewegen, ihre Leistungen bei kostengünstigeren Organisationen zu beziehen, um damit die Gemeinderechnung zu entlasten?
  14. Wie wird sichergestellt, dass mit den Beiträgen der Gemeinde nicht Tochterfirmen oder angeschlossene Firmen der Spitexorganisationen querfinanziert werden, welche keinen Pflegeauftrag haben?
  15. Keine Spitexorgansation ist Teil der lnstitution Gemeinde Horw. Wie wird sichergestellt, dass finanziell und materiell alle anerkannten Anbieter gleich behandelt werden, sowie keine indirekten Subventionen/Erleichterungen erhalten?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung