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Dringliches Postulat Nr. 579/2006 von Ruedi Meier, FDP, und Mitunterzeichnende: Entwurf der Richtlinien zur Bewilligung von Reklameanlagen

Nummer
579/2006
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Status
Abgeschrieben
Datum
18. Oktober 2006
Verfasser/Beteiligte
Rudolf Meier (Erstunterzeichner/in)
Beschreibung
Einwohnerrat Horw
Dringliches Postulat Nr. 579/2006
Eingegangen am 18. Oktober 2006
Dringlichkeit zugestimmt am 19. Oktober 2006 (Behandlung an nächster Sitzung)
Überwiesen am 16. November 2006
Abgeschrieben am 18. Oktober 2012

Meier Ruedi, FDP, und Mitunterzeichnende
Entwurf der Richtlinien zur Bewilligung von Reklameanlagen

Gemäss Gemeindeabstimmung vom 21. Mai 2006 wurde die Ergänzung von Art. 38 Abs. 3 Bau- und Zonenreglement wie folgt beschlossen:
Das Erstellen von Reklameanlagen, die das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen, ist nicht gestattet. Der Gemeinderat erlässt Richtlinien.

Der nun vorliegende Richtlinienentwurf (Entwurf vom 30. August 2006) übersteigt jedoch bei weitem die von den Stimmberechtigten angenommene Änderung des Art. 38 Abs. 3 BZR.

Diese Richtlinien (Frist der Vernehmlassung bis 20. Oktober 2006) stellen einen massiven Eingriff in die Werbefreiheit der Gewerbe- und Handelsbetriebe dar. Die kantonale Reklameverordnung SRL 739 regelt im Detail sämtliche Vorschriften und könnte sofern nötig, zusätzlich mit kommunalen Vorschriften ergänzt werden.

Auch einer Unterteilung in verschiedene Strassenraum-Kategorien (A-D) mit unterschiedlicher Einschränkung und Bewilligungspraxis können wir uns nicht erwärmen und lehnen die Einteilung ab.

Wir fordern den Gemeinderat auf, nach abgeschlossener Vernehmlassung die Richtlinien dem Einwohnerrat mit einem B+A vorzulegen.
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung