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Dringliche Interpellation Nr. 2016-665 von Richard Kreienbühl, CVP, und Mitunterzeichnenden: Erhöhung des Schulleitungspensums an der Volksschule Horw

Nummer
2016-665
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
26. Oktober 2016
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Hocher Andrea (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Richard Kreienbühl (Erstunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld (Mitunterzeichner/in)
Jürg Luthiger (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Rita Sommerhalder (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 2016-665
Erhöhung des Schulleitungspensums an der Volksschule Horw
Kreienbühl Richard, CVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 26. Oktober 2016
Schriftlich beantwortet am 24. November 2016

Gemäss Budget 2017 der Gemeinde Horw soll das Schulleitungspensum der Volksschule Horw für eine zusätzliche Prorektorenstelle um 75 % Stellenprozent erhöht werden. Als Gründe werden unter anderem die ambitiösen Ziele im Bereich Personalentwicklung und Qualitätsmanagement, gestiegene Schülerzahlen, gestiegene Anzahl Lernender, welche DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) benötigen und der DaZ-Modellwechsel angeführt.

Im Zuge der Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes wurde die Personalführung per 1. August 2016 vollständig dem Verantwortungsbereich der Schulleitung zugeordnet. Infolgedessen wurden die kantonalen Richtlinien für die Schulleitungspensen angepasst und um 1/8 von 1 3/8 Lektionen pro Klasse auf 1.5 Lektionen pro Klasse erhöht. Diese Anpassung ist vorgegeben, macht jedoch nicht die beantragten 75 Stellenprozent aus.

Wir bitten den Gemeinderat Horw, folgende Fragen zu beantworten:
  1. Wie lauten die genannten ambitiösen Ziele im Bereich Personalführung und Qualitätsmanagement konkret?
  2. Die Schülerzahlen sind von 1202 (Budget 2016) auf 1207 (Budget 2017), also um lediglich 5 Lernende gestiegen. Weshalb beeinflusst diese geringe Steigerung der Schülerzahlen das Schulleitungspensum?
  3. Was ist unter "DaZ-Modellwechsel" zu verstehen und worin besteht der Einfluss auf das Schulleitungspensum konkret?
  4. Wie sieht die konkrete Berechnung des geforderten Schulleitungspensums aus und wie gross ist die Abweichung des Schulleitungspensums der Schulen Horw von den kantonalen Richtlinien? (Konkrete Berechnung vorzugsweise schriftlich vorlegen.)
  5. Wurde das Schulleitungspensum mit Gemeinden mit ähnlichen Schülerzahlen (z.B. Ebikon, Sursee) verglichen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Wenn ja, wie sieht das Ergebnis dieses Vergleichs aus?
  6. Aus welchen Gründen ist beabsichtigt, die Pensenerhöhung einer Prorektoratsstelle zukommen zu lassen und nicht den Schulleitungen der einzelnen Schuleinheiten/Schulhäuser? Diese Schulleitungen nehmen täglich Personalführungsaufgaben in ihren Schulhäusern wahr.
Wir bitten Sie, diese Fragen vor der Beratung des Budgets 2017 zu beantworten, weil die Antwort die Beratung unmittelbar beeinflusst. Darin ist auch die Dringlichkeit begründet. Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung