Dringliche Motion Nr. 284/2014
Austritt Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land
Zemp Thomas, CVP, und Mitunterzeichnende
Eingegangen am 22. Mai 2014
Am 26. Juni 2014 Überweisung mit 12:13 Stimmen abgelehnt
In der schriftlichen Antwort zur Interpellation Nr. 615/2012 hat der Gemeinderat betreffend der wirksamen Kostensteuerung beim Gemeindeverband „Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land“ festgehalten, dass er den Verband in einem Schreiben aufgefordert hat, das Einsparpotenzial per 2013 zu prüfen, damit der Aufwand beim Jahresabschluss geringer ausfällt. Zudem wurde die Prüfung des Austrittes angedroht, falls das Budget 2014 zu keinen tieferen Gemeindebeiträgen führt.
Zwischenzeitlich ist Folgendes passiert:
- Bezogen auf den Kostenanteil der Gemeinde Horw hat die Rechnung 2013 des Gemeindeverbandes mit 1.069 Mio. knapp 4.3 % unter dem Budget 2013 des Gemeindeverbandes (1.117 Mio.) abgeschlossen, aber immer noch 6.9 % über der gekürzten Budgetvorgabe von Horw (1.000 Mio.). Die Minderkosten begründen sich u.a. durch geringere Fallzahlen.
- Bezogen auf den Kostenanteil der Gemeinde Horw liegt das Budget 2014 des Gemeindeverbandes (1.171 Mio.) rund 4.8 % über dem Budget 2013 des Gemeindeverbandes (1.117 Mio.).
- Der Antrag des Gemeinderates an den Gemeindeverband, das Budget 2014 auf der Aufwandseite um 5 % zu reduzieren wurde mit 3:20 Delegiertenstimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.
- Weitere Anträge betreffend eines Kostenvergleiches mit anderen Behörden und der Erstellung eines Massnahmenplanes zur Eindämmung der Kosten in den nächsten Jahren sind für die Delegiertenversammlung vom Juni 2014 traktandiert. Der Vorstand empfiehlt der Delegiertenversammlung, die Anträge abzulehnen.
Diese Entwicklung entspricht nicht unseren Erwartungen. Sie zeigt, dass die Einflussnahme des Gemeinderates auf die Behörde nahezu wirkungslos ist.
Mit vorliegender Motion wird der Gemeinderat beauftragt, den Austritt aus dem Gemeindeverband per 31. Dezember 2016 einzuleiten. So, wie er es bereits 2013 angedroht hat. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 2 Jahren hat die Kündigung spätestens per 31. Dezember 2014 zu erfolgen. Vorgehend ist der Anschluss an eine andere Behörde vertraglich zu regeln, oder der Aufbau einer eigenen Behörde einzuleiten (vgl. Kriens und Emmen).
Mitunterzeichnende:
Bider Markus, CVP
Biese Jürg, FDP
Bühlmann Roland, SVP
Conrad Jörg, SVP
Dali Raphael, CVP
David Müller Astrid, SVP
Eberhard Reto, SVP
Herren Hermann, SVP
Kreienbühl Richard, CVP
Luthiger Jürg, CVP
Manser Urs, CVP
Nussbaum Ueli, FDP
Sommerhalder Rita, CVP
von Glutz Reto, SVP
Ziegler-Hüppi Jasmin, SVP