Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Interpellation Nr. 631/2013 von Thomas Zemp, CVP: Umgang mit Gestaltungsplänen

Nummer
631/2013
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
11. November 2013
Verfasser/Beteiligte
Thomas Zemp (Verfasser/in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 631/2013
Umgang mit Gestaltungsplänen

Zemp Thomas, CVP

Eingegangen am 11. November 2013
Schriftlich beantwortet am 10. April 2014 (siehe Anhang)

Anlässlich der Totalrevision der Ortsplanung wurden vereinzelt neue Bauzonen definiert, so auch im Felmis ein Teil des Gebietes "Wide". Aufgrund der sensiblen Lage hat der Einwohnerrat dort die Bauzone bewusst gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag verkleinert (Schutz des Ensem-bles Wide) und das Gebiet in zwei verschiedene Bauzonen unterteilt. Mit der Auflage des Gestal-tungsplanes hat sich nun gezeigt, dass die beiden Zonen mit unterschiedlichen Ausnützungsziffern homogenisiert betrachtet wurden und dass rund 80 % des Bauvolumens in der Zone "W2 0.25 in landschaftlich empfindlicher Lage" geplant sind. Der Gestaltungsplan geht zudem von einer Mehrausnützung von 12 % aus. Die ausgesteckten Bauprofile überraschen entsprechend in der Positionierung der Gebäude und im Bauvolumen. Das Projekt scheint grenzwertig und hat auch entsprechend Einsprachen provoziert.

Im Zusammenhang mit Gestaltungsplänen allgemein und im Fall von 2 konkreten Beispielen bitte ich den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

Allgemein
  • Wer auf Seite Gemeinde entscheidet aufgrund welcher Kriterien über eine nachträgliche Gestaltungsplanpflicht? (Besteht allenfalls eine Kompetenzdelegation? An wen?)
  • Wer auf Seite Gemeinde entscheidet bei der Beratung von Gestaltungsplänen, zu welchem Zeitpunkt welche Gremien beigezogen werden und nach welchen Kriterien werden Zeitpunkt und Gremienwahl festgelegt?
  • Welche Gremien werden von Seite der Gemeinde involviert?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein externes Gutachten eingeholt wird?
  • Wer auf Seite Gemeinde entscheidet über den Zeitpunkt, den Gestaltungsplan aufzulegen? (Besteht allenfalls eine Kompetenzdelegation? An wen?)
  • Wer auf Seite Gemeinde entscheidet über die Einsprachen zum Gestaltungsplan? (Besteht allenfalls eine Kompetenzdelegation? An wen?)
  • Wer auf Seite Gemeinde entscheidet über die Bewilligung des Gestaltungsplanes? (Besteht allenfalls eine Kompetenzdelegation? An wen?)
  • Wer auf Seite Gemeinde entscheidet über die Verteilung der durch die Erarbeitung des Gestaltungsplanes entstandenen Kosten? (Besteht allenfalls eine Kompetenzdelegation? An wen?)
Am Beispiel Wide
  • Welche Gremien haben den Gestaltungsplan vor der Auflage geprüft?
  • Warum wurde an dieser exponierten Lage kein externes Gutachten eingeholt?
  • War sich der Gemeinderat der Sensibilität der Situation bewusst und falls ja, warum provoziert er dann mit dieser Auflage?
  • Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Am Beispiel "Alter Werkhof"
  • Wie ist der Verfahrensstand? (Es besteht eine Bauverpflichtung per 30. April 2014)
  • Welche Gremien haben den Gestaltungsplan vor der Auflage geprüft und warum gerade diese Gremien?
  • Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_631_Umgang_mit_Gestaltungsplanen.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_631_Umgang_mit_Gestaltungsplanen.pdf
Datum Sitzung