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Dringliche Interpellation Nr. 625/2013 von Urs Rölli, FDP: Baustellen St. Niklausenstrasse

Nummer
625/2013
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
13. Mai 2013
Verfasser/Beteiligte
Rölli Urs (Verfasser/-in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 625/2013
Baustellen St. Niklausenstrasse
Rölli Urs, FDP

Eingegangen am 13. Mai 2013
Beantwortet am 23. Mai 2013

Seit Monaten werden an der St. Niklausenstrasse grössere Bauvorhaben realisiert. Dadurch entstehen durch parkierte Lieferanten- und Baufahrzeuge ganz beträchtliche Verkehrsbehinderungen, ganz besonders auch für den Bus der Linie 21. Seit mehreren Wochen ist dies beso-ders im Bereich gegenüber den Nrn. 10 – 16 der Fall.

Dazu folgende Fragen:
  1. Warum besteht keine Bausignalisation oder ein entsprechender Hinweis entlang dieser ohnehin gefährlichen Strasse?
  2. a) Wurde den verschiedenen Bauherrschaften die Gebühren für die Benutzung der Strasse (Art.7 des Strassenreglements Nr. 630 & Art. 5 Parkplatzgebühr Nr. 631) – aktuell bis zu 30 Fahrzeuge – verrechnet? b)Bei welchen Bauvorhaben (gem. Baugesuch) werden diese Gebühren erhoben und wie wird entschieden ob ein Baugesuch gebührenpflichtig ist? c) Wie viel (Anzahl & Fr.) solcher Gebühren wurden im Jahr 2012 in Rechnung gestellt? Werden die Gebühren zweckgebunden verwendet und wie?
  3. Wird die unerfreuliche Situation (u.a. Aussage gemäss Bus-Chauffeur) entlang der St. Niklausenstrasse durch die Gemeinde in regelmässigen Abständen kontrolliert? a) Wenn ja, welche Massnahmen mussten ergriffen werden? b) Wenn nein, warum nicht?
Für die Beantwortung der erwähnten Punkte danke ich bestens.
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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