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Postulat Nr. 544/2004 von Jan Holecek, CVP, und Mitunterzeichnende: Verzicht von Mobilfunkanlagen auf Grundstücken der Einwohnergemeinde, insbesondere auf der Horwer Halbinsel

Nummer
544/2004
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
19. August 2004
Verfasser/Beteiligte
Jan Holecek (Erstunterzeichner/in)
Beschreibung
Einwohnerrat Horw
Postulat Nr. 544/2004
Eingegangen 19.08.2004
Abgelehnt 17.03.2005

Jan Holecek, CVP, und Mitunterzeichner
Verzicht von Mobilfunkanlagen auf Grundstücken der Einwohnergemeinde, insbesondere auf der Horwer Halbinsel

Die Mobilfunkbetreiber haben in der Gemeinde Horw bereits diverse Anlagen erstellt. Diese stehen zum Teil auf Grundstücken von privaten Eigentümern. Im Gebiet Stutz steht eine Anlage auf dem Grundstück der Einwohnergemeinde. Der Betreiber will diese Anlage erheblich aufrüsten. Im Gebiet Felmis ist ebenfalls eine Mobilfunkanlage geplant. Ein erstes Baugesuch wurde nicht mehr weiter bearbeitet, nachdem Anwohner Einsprache erhoben haben.

Im Gebiet Stutz befindet sich die Anlage in einer Grünzone. Im Gebiet Felmis besteht eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Die Minigolf- und die Tennisclubanlage, die von zahlreichen Personen besucht werden, befinden sich in dieser Zone. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung spielen bei diesen Anlagen keine Rolle, da es sich nicht um Orte mit empfindlicher Nutzung im Sinn der Verordnung handelt. Diese Zonen sind auch nicht für den Bau von Mobilfunkanlagen geschaffen worden. Wir erachten es auch als falsch, wenn die Einwohnergemeinde als Grundeigentümerin die Zustimmung zur Erteilung von Mobilfunkanlagen auf Grundstücken erteilt, die sie für andere Zwecke erworben hat.

Auch handelt es sich bei der Horwer Halbinsel um ein Gebiet von nationaler landschaftlicher Bedeutung. Die Schaffung von Mobilfunkanlagen im Gebiet Felmis und Stutz führt zu einer Beeinträchtigung der Landschaft. Auch aus diesem Grund ist auf die Erstellung von Mobilfunkanlagen auf der Horwer Halbinsel zu verzichten.

Die Einwohnergemeinde hat bis heute ihre Zustimmung zur Erstellung von Mobilfunkanlagen auf Schularealen verweigert. Diese Haltung soll auch für Sport- und Freizeitanlagen und Grünzonen gelten.

Wir ersuchen deshalb den Gemeinderat, keine Zustimmung zur Erstellung von Mobilfunkanlagen auf Grundstücken, die im Eigentum der Einwohnergemeinde Horw stehen, zu erteilen.
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung