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Dringliches Postulat Nr. 640/2013 von Thomas Zemp, CVP: Mitfinanzierung Langsamverkehrsachse (Rückbau Zentralbahntrassee)

Nummer
640/2013
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Status
Abgeschrieben
Datum
22. Januar 2013
Verfasser/Beteiligte
Thomas Zemp (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliches Postulat Nr. 640/2013
Mitfinanzierung Langsamverkehrsachse (Rückbau Zentralbahntrassee)
Zemp Thomas, CVP

Eingegangen am 22. Januar 2013
Mit 13:1 Stimmen dringlich erklärt und überwiesen am 24. Januar 2013
Abgeschrieben am 18. September 2014

Die Stadt Luzern plant, das stillgelegte Trassee der Zentralbahn in eine Langsamverkehrsachse umzubauen. Die Arbeiten sollen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Der Start der Bauarbeiten ist für Q3/2013 geplant, Fertigstellung wäre Q3/2014. Die Projektkosten werden auf 4.8 Mio. Franken geschätzt.

Der Beantwortung der Interpellation Nr. 325 2010/2012, Grosser Stadtrat Luzern, ist zu entnehmen, dass betreffend Finanzierung der Langsamverkehrsachse die Gemeinden Kriens und Horw eine Beteiligung zugesichert haben. In einem gemeinsamen Schreiben durch die Stadt, die Gemeinden Kriens und Horw sowie LuzernPlus, wurde dem Kanton vorgeschlagen, dass je 1/3 der Investitionskosten durch den Bund (Agglomerationsprogramm), den Kanton und die Gemeinden finanziert werden soll. Mit Schreiben vom 27. August 2012 hat der Kanton eine Beteiligung abgelehnt. Die Stadt Luzern führt nun weitere Verhandlungen mit den betroffenen Nachbargemeinden und dem Kanton.

Sowohl die Stadt Luzern wie auch die Gemeinde Kriens haben im Voranschlag 2013 Investitionskosten für dieses Projekt ausgewiesen. Horw hingegen hat keinen Betrag budgetiert. Deshalb konnte im Rahmen der Budget-Debatte auch keine Diskussion erfolgen.

Mit vorliegendem Postulat wird der Gemeinderat gebeten, den Einwohnerrat beim Entscheid über eine allfällige Mitfinanzierung dieses Projektes in geeigneter Art zu involvieren. Vorausgesetzt, dass ein solcher Entscheid überhaupt in die Kompetenz des Gemeinderates fällt. Vor dem Hintergrund, dass das Projekt und die Finanzierungsanfrage der Stadt Luzern bereits seit längerer Zeit bekannt sind, dürfte im vorliegenden Fall Art. 57 Abs. 2 lit. c) der Gemeindeordnung nicht anwendbar sein. Luzern und Kriens zeigen klar, dass eine ordentliche Budgetierung möglich ist.
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung