Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Postulat Nr. 629/2011 von Thomas Zemp, CVP, und Mitunterzeichnenden: Kompetenz zum Erlass von Verkehrsanordnungen

Nummer
629/2011
Geschäftsart
Postulat
Status
Abgeschrieben
Datum
18. November 2011
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Rölli Urs (Mitunterzeichner/-in), Strässle-Erismann Ruth (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Thomas Zemp (Erstunterzeichner/in)
Markus Bider (Mitunterzeichner/in)
Matthias Bucheli (Mitunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Jörg Conrad (Mitunterzeichner/in)
Raphael Dali (Mitunterzeichner/in)
Astrid David Müller (Mitunterzeichner/in)
Reto Deschwanden (Mitunterzeichner/in)
Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Urs Hediger (Mitunterzeichner/in)
Alwin Larcher (Mitunterzeichner/in)
Jürg Luthiger (Mitunterzeichner/in)
Heiri Niederberger (Mitunterzeichner/in)
Robert Odermatt (Mitunterzeichner/in)
Heidi Pieper (Mitunterzeichner/in)
Rita Sommerhalder (Mitunterzeichner/in)
Marcel Wirz (Mitunterzeichner/in)
Marcel Zimmermann (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Postulat Nr. 629/2011
Kompetenz zum Erlass von Verkehrsanordnungen
Zemp Thomas, CVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 18. November 2011
Überwiesen am 15. März 2012
Abgeschrieben am 18. Oktober 2012

Gemäss der Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung, SRL 777, Art. 18) sind die Gemeinden, ausser auf Nationalstrassen und Kantonsstrassen sowie in deren Verknüpfungsbereich mit anderen Strassen, für Verkehrsanordnungen zuständig, sofern ihnen der Regierungsrat auf Gesuch hin die Kompetenz dazu erteilt hat.

Im Kanton Luzern haben sich verschiedene Gemeinden diese Kompetenz erteilen lassen. Konkret die folgenden: Adligenswil, Buttisholz, Eich, Emmen, Kriens, Luzern, Sempach und Willisau.

Speziell bezogen auf Tempo 30-Zonen zeigt sich heute in Luzern ein anderes Bild als in Horw. Während in Horw in aller Regel mit kostspieligen baulichen Massnahmen der Strassenraum umgestaltet wird, gibt es in Luzern verschiedene Tempo-30-Zonen, die lediglich durch Schilder und Strassenmarkierungen signalisiert sind.

Aus diesem Vergleich schliessen wir, dass unsere Gemeinde heute offensichtlich irgendwelchen Maximalanforderungen der zuständigen kantonalen Dienststelle folgt. Dies obwohl gemäss der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen nicht zwingend bauliche Massnahmen gefordert werden. Zitat: Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.

Wir wünschen, dass auch Horw künftig die Gestaltung der Tempo 30-Zonen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selber bestimmen kann.

Wir bitten deshalb den Gemeinderat, den Regierungsrat des Kanton Luzern umgehend um die Kompetenz zum Erlass von Verkehrsanordnungen zu ersuchen.

Hintergrundinformationen:
Mitunterzeichnende:
Bider Markus, CVP
Biese Jürg, FDP
Bucheli Matthias, FDP
Bühlmann Roland, SVP
Conrad Jörg, SVP
Dali Raphael, CVP
David Müller Astrid, SVP
Deschwanden Reto, CVP
Eichmann Roger, CVP
Eberhard Reto, SVP
Hediger Urs, CVP
Larcher Alwin, SVP
Luthiger Jürg, CVP
Niederberger Heiri, CVP
Odermatt Robert, SVP
Pieper-Berdux, FDP
Rölli Urs, FDP
Sommerhalder Rita, CVP
Strässle-Erismann Ruth, FDP
von Glutz Reto, SVP
Wirz Marcel, FDP
Zimmermann Marcel, SVP
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung