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Interpellation Nr. 605/2011 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnenden: Geschützte Bäume, Hecken auf dem Gemeindegebiet

Nummer
605/2011
Geschäftsart
Interpellation
Status
Erledigt
Datum
17. Oktober 2011
Verfasser/Beteiligte
Strässle-Erismann Ruth (Verfasser/-in)
Beschreibung
Interpellation Nr. 605/2011
Geschützte Bäume, Hecken auf dem Gemeindegebiet
Strässle-Erismann Ruth, FDP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 17. Oktober 2011
Schriftlich beantwortet am 15. März 2012 (siehe Dokument im Anhang)

Ein Horwer Bürger versandte Ende September 2011 an Freunde und interessierte Personen der Gemeinde Horw ein Schreiben, in welchem er darlegte, auf welche Weise ein Vergehen (Schneiden von geschützten Ästen) in der Gemeinde Horw angepackt und behandelt wurde.

Der Auslöser dieser ganzen Geschichte war eine Handlung, die offensichtlich nicht hätte sein dürfen. Ein Grundeigentümer schneidet Äste an einem geschützten Baum, die über sein Grundstück hingen. Im Schreiben ist weiter zu lesen, dass diese Äste zum Teil dürr waren, Personen gefährdeten und den Weg störten. Im Text ist auch zu lesen, dass dieser Baum offensichtlich zur Tatzeit nicht auf der Liste der geschützten Bäume aufgeführt war.
  1. Ist es nötig und üblich, dass solche "leichten Fälle" durch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden? Wer entscheidet über die Gewichtung und das Weiterleiten? Kann ein solches Vergehen nicht in der Gemeinde gelöst werden?
  2. Wer ist verantwortlich für die Pflege von den geschützten Bäumen in der Gemeinde? Kann ein Grundeigentümer es verweigern, einen Baum zu schützen?
  3. Was wird unternommen, wenn der Grundeigentümer seine geschützten Bäume nicht pflegt? Gibt es gesetzliche Richtlinien?
  4. Wer haftet bei Unfällen oder Schäden von geschützten Bäumen?
  5. Wie oft wird die Liste von geschützten Bäumen, Baumgruppen usw. ergänzt resp. überarbeitet?
  6. Welche Kriterien werden angewendet, damit ein Baum Aufnahme auf dieser Liste findet?
  7. In den zugeschickten Unterlagen steht, dass dieser Baum nicht auf der Liste der geschützten Bäume aufgeführt ist. Werden die Grundeigentümer und direkten Nachbarn schriftlich informiert, wenn ein Baum auf die Liste der geschützten Bäume aufgenommen wird?
Mitunterzeichnende:
Biese Jürg, FDP
Rölli Urs, FDP
Wirz Marcel, FDP
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_605_Geschuetzte_Baeume.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_605_Geschuetzte_Baeume.pdf
Datum Sitzung