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Dringliche Motion Nr. 265/2010 von Astrid David Müller, SVP, und Mitunterzeichnenden: Änderung der Gemeindeordnung

Nummer
265/2010
Geschäftsart
Dringliche Motion
Status
Erledigt
Datum
18. Oktober 2010
Verfasser/Beteiligte
Astrid David Müller (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliche Motion Nr. 265/2010
Änderung der Gemeindeordnung
David Müller Astrid, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 18. Oktober 2010

In Beantwortung einer schriftlichen Interpellation von Beatrice Heeb-Wagner, L20, betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kantonsstrasse (Nr. 586/2010) hat der Gemeinderat den Beschluss diverser Massnahmen mitgeteilt, wozu auch das Vorantreiben einer provisorischen Einführung der Begegnungszone gehört. Sodann hat der Gemeinderat ausgeführt, dass das Baudepartement zusammen mit dem Kommunikationsbeauftragten der Gemeinde eine Informationskampagne zur provisorischen Einführung einer Begegnungszone erarbeite. Die provisorische Einführung einer Begegnungszone stosse – so der Gemeinderat - wahrscheinlich auf eine grössere Akzeptanz in der Bevölkerung als die definitive Umsignalisierung. Damit offenbart der Gemeinderat, dass er sich dessen bewusst ist, mit der Einführung der Begegnungszone dem Willen der Bevölkerung nicht zu entsprechen. Dem ist in der Tat so: Die Einführung der Tempo 30-Zone beruhte auf einem politischen Kompromiss; eine Begegnungszone wäre – da die Strasse angesichts ihrer Länge (ca. 570 m) und Bedeutung hierfür überhaupt nicht geeignet ist - damals nicht mehrheitsfähig gewesen, was dem Gemeinderat bestens bekannt ist. Anlässlich der Sitzung von 27. November 2003 hat der Einwohnerrat gegen eine Begegnungszone mit Tempo 20 votiert und mit 23:5 Stimmen dem Gemeinderat empfohlen, eine Tempo 30-Zone einzuführen. Ganz offensichtlich hat nun der Gemeinderat – in Missachtung des klaren Willens des Einwohnerrates – bereits ein Verfahren in die Wege geleitet, um in eigener Regie eine Begegnungszone einzuführen

Bei der Einführung von Tempo 30-Zonen und Begegnungszonen handelt es sich um eine Verkehrsanordnung und Verkehrsbeschränkung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG. Gemäss dem "Beschluss über die Zuständigkeit zum Erlass von Verkehrsanordnungen (SLR Nr. 777a)" ist die Dienstelle Verkehr und Infrastruktur für entsprechende Massnahmen in der Gemeinde Horw zuständig. Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung weist dem Gemeinderat in Übereinstimmung mit § 14 des kantonalen Gemeindegesetzes alle Aufgaben zu, die nicht einem anderen Entscheidungsträger übertragen worden sind. Die Stellung von Anträgen betreffend Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen bei der Dienstelle Verkehr und Infrastruktur fällt nicht in die Kompetenz eines anderen Organs; demzufolge ist hierfür momentan der Gemeinderat zuständig. Einer Modifikation dieser Zuständigkeit in der Gemeindeordnung stehen jedoch keinerlei rechtlichen Hindernisse entgegen.

Mit der vorliegenden dringlichen Motion wird der Gemeinderat beauftragt, dem Einwohnerrat eine Änderung der Gemeindeordnung in dem Sinne zu unterbreiten, dass Anträge betreffend Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen vorab in vorformulierter Form dem Einwohnerrat zur Genehmigung zu unterbreiten sind.

Mitunterzeichnende:
Bachmann Markus, SVP
Bühlmann Roland, SVP
Larcher Alwin, SVP
Meyer René, SVP
Zimmermann Marcel, SVP
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung