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Bürgerrechtsdelegation des Einwohnerrates

Die ständige Bürgerrechtsdelegation wird zu Beginn einer Legislaturperiode für vier Jahre gewählt. Sie sichert Ausländerinnen und Ausländern das Gemeindebürgerrecht zu.

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Gemeindehausplatz 1
6048 Horw

Tel. 041 349 13 33
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