Gemeinderat
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| 070202_Ressortverteilung_GR.pdf (30.6 kB) |
Gemeinderat
| Adresse: | Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw |
| Telefon G: | 041 349 12 50 |
| Telefax G: | 041 349 14 81 |
| E-Mail: | Kontaktformular |
| Homepage: | http://www.horw.ch |
Der Gemeinderat Horw besteht aus 5 Mitgliedern und ist das zentrale Führungsorgan der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde und bereitet die Geschäfte vor, die dem Einwohnerrat bzw. den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden.
Der Gemeinderat vollzieht die ausführenden Aufgaben der Gemeinde Horw. Er wählt das Personal sowie die gemeinderätlichen Kommissionen, d.h. die Mitglieder sowie den Präsident bzw. die Präsidentin.
Der Gemeinderat ist zuständig für die Rechtssetzung, insbesondere für die Rechtssätze aufgrund von Kompetenzdelegation, Geschäftsreglement, Verwaltungsverordnung sowie für das Datenschutzreglement. Er bereitet die Geschäfte für den Einwohnerrat vor und hat die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung. Ebenfalls zu seinen Kompetenzen gehören folgende Geschäfte: Erlass von Natur- und Landschaftsschutz-Massnahmen von lokaler Bedeutung, Geschäfte im Rahmen des Finanzhaushaltes, Veräusserung von Grundeigentum/Einräumung des Kaufsrecht bis 1 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb von Grundeigentum bis 10 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeiten und Grundlasten bis 5 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Ergreifung eines Gemeindereferendums usw.
Die Gemeinderats-Sitzungen finden wöchentlich jeweils am Donnerstag-Morgen statt. An jedem ersten Donnerstag im Monat tagt der Gemeinderat ganztags. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil.
Der Gemeinderat vollzieht die ausführenden Aufgaben der Gemeinde Horw. Er wählt das Personal sowie die gemeinderätlichen Kommissionen, d.h. die Mitglieder sowie den Präsident bzw. die Präsidentin.
Der Gemeinderat ist zuständig für die Rechtssetzung, insbesondere für die Rechtssätze aufgrund von Kompetenzdelegation, Geschäftsreglement, Verwaltungsverordnung sowie für das Datenschutzreglement. Er bereitet die Geschäfte für den Einwohnerrat vor und hat die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung. Ebenfalls zu seinen Kompetenzen gehören folgende Geschäfte: Erlass von Natur- und Landschaftsschutz-Massnahmen von lokaler Bedeutung, Geschäfte im Rahmen des Finanzhaushaltes, Veräusserung von Grundeigentum/Einräumung des Kaufsrecht bis 1 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb von Grundeigentum bis 10 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeiten und Grundlasten bis 5 % des Gemeindesteuer-Ertrages, Ergreifung eines Gemeindereferendums usw.
Die Gemeinderats-Sitzungen finden wöchentlich jeweils am Donnerstag-Morgen statt. An jedem ersten Donnerstag im Monat tagt der Gemeinderat ganztags. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil.
Personen | ||
Vorstehend |
Funktion |
Telefon G |
| Hool, Markus | 041 349 12 53 | |
Name |
Funktion |
Telefon G |
| Hunn, Daniel | Mitglied mit beratender Stimme | 041 349 12 50 |
| Bernasconi, Manuela | Mitglied | 041 349 12 60 |
| Heer, Susanne | Mitglied | 041 349 12 40 |
| Helfenstein, Gianmarco | Mitglied | 041 349 12 70 |
| Mathis, Oskar | Mitglied | 041 349 12 30 |
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