Willkommen auf der Website der Gemeinde Gemeinde Horw



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite vorlesen Alt+6
PDF
Druck Version
  

Friedensrichter

Friedensrichter

Adresse: Schiltmatthalde 31, 6048 Horw
Telefon: 041 340 19 24
E-Mail: hans.korner@hispeed.ch

Bilder: Symbolbilder, Friedensrichter Hans Korner
 


Wofür ist der Friedensrichter zuständig?

Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitsachen auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und verweist allenfalls mittels Weisungsschein an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (Amtsstatthalter bzw. Amtsgericht).

Wie wird der Friedensrichter gewählt?

Er wird durch das Volk auf 4 Jahre gewählt (laufende Amtsperiode 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012).

Wann ist der Friedensrichter erreichbar?

Termine mit dem Horwer Friedensrichter sind nach telefonischer Absprache möglich.

Friedensrichterverhandlungen

Die Verhandlungen vor dem Friedensrichter finden im Gemeindehaus Horw am Gemeindehausplatz 1 im Sitzungszimmer 015 im Untergeschoss statt.



zur Übersicht






Seite vorlesen
Kontaktformular
download
MyServices