Friedensrichter
Friedensrichter
| Adresse: | Schiltmatthalde 31, 6048 Horw |
| Telefon: | 041 340 19 24 |
| E-Mail: | hans.korner@hispeed.ch |

Wofür ist der Friedensrichter zuständig?
Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitsachen auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und verweist allenfalls mittels Weisungsschein an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (Amtsstatthalter bzw. Amtsgericht).
Wie wird der Friedensrichter gewählt?
Er wird durch das Volk auf 4 Jahre gewählt (laufende Amtsperiode 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012).
Wann ist der Friedensrichter erreichbar?
Termine mit dem Horwer Friedensrichter sind nach telefonischer Absprache möglich.
Friedensrichterverhandlungen
Die Verhandlungen vor dem Friedensrichter finden im Gemeindehaus Horw am Gemeindehausplatz 1 im Sitzungszimmer 015 im Untergeschoss statt.
Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitsachen auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und verweist allenfalls mittels Weisungsschein an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (Amtsstatthalter bzw. Amtsgericht).
Wie wird der Friedensrichter gewählt?
Er wird durch das Volk auf 4 Jahre gewählt (laufende Amtsperiode 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012).
Wann ist der Friedensrichter erreichbar?
Termine mit dem Horwer Friedensrichter sind nach telefonischer Absprache möglich.
Friedensrichterverhandlungen
Die Verhandlungen vor dem Friedensrichter finden im Gemeindehaus Horw am Gemeindehausplatz 1 im Sitzungszimmer 015 im Untergeschoss statt.
Personen | ||
Name |
Funktion |
Telefon |
| Korner, Hans | 041 340 19 24 | |
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