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Familiengärtnerverein Horw

Der Familiengärtnerverein Horw verpachtet interessierten Einwohnern der Gemeinde Horw Gartenplätze in verschiedenen Grössen in den Familiengartenanlagen Roggern / Spitz und Waldegg zu angenehmen Bedingungen. Unter dem Namen "Familiengärtnerverein Horw" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff, mit Sitz in Horw. Er ist politisch und konfessionell neutral. Erreichbar sind wir wie folgt: Vereinspräsident: praesident-fgvh@bluewin.ch Sekretariat: sekretariat-fgvh@bluewin.ch Zugehörigkeit und Zweck: - die Förderung und Pflege des Familiengartens als sinnvolle Freizeitbeschäftigung; - den Mitgliedern zu möglichst günstigen Bedingungen Pachtland, zwecks Selbstbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen; - die Bepflanzung und Gestaltung der Areale; - die Förderung und Pflege des Gemeinschaftslebens; - die Wahrung der Interessen der Mitglieder; - die gegenseitige Anerkennung, Toleranz, Solidarität und Integration verschiedener Menschen und Kulturen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Dies gilt auch für die Mitglieder im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft.

 

Der Familiengärtnerverein Horw ist Mitglied des Schweizerischen Familiengärtnerverbandes https://www.familiengaertner.ch/de

Verein

Familiengärtnerverein Horw
Postadresse:
Familiengärtnerverein Horw
Postfach 173
CH-6048 Horw

Website

Kontakt

Präsident Familiengärtnerverein Horw
Postfach 173
6048 Horw

praesident.fgvh@gmail.com

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, welche den Vereinszweck unterstützen und die Einrichtungen des Vereins aktiv nutzen oder den Verein ideell unterstützen. Natürliche Personen müssen volljährig sein. Das schriftliche Aufnahmegesuch ist an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Passivmitglieder unterstützen und fördern den Verein insbesondere durch einen von der Mitgliederversammlung festgelegten Betrag. Sie haben kein Stimmrecht.

Ehrenmitglieder werden für besondere Verdienste, auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung gewählt.

Mitgliederbeiträge

Für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen hat der Familiengärtnerverein Horw folgende Einnahmen:

  • den jährlichen Mitgliederbeitrag;
  • eine Eintrittsgebühr;
  • der jährliche Pachtzins gerichtet nach Parzellengrösse;