Bundesgericht klärt in der Streitfrage um die Mergelgrube Grisigen
Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheide des Kantonsgerichts und der Schätzungskommission. Sowohl die Beschwerde der Gemeinde Horw wie auch die Beschwerde der AGZ Ziegeleien AG wurden vom Bundesgericht vollständig abgewiesen. Ein jahrelanges, für beide Parteien sehr aufwändiges Rechtsverfahren findet seinen Abschluss.
Nachdem das Bundesgericht Klarheit geschaffen hat, kann der Blick wieder nach vorne gerichtet werden. Der Gemeinderat erwartet, dass die notwendigen Massnahmen zur Rekultivierung der Mergelgrube Grisigen durch die Eigentümerschaft nun zügig angegangen werden.