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Bundesgericht klärt in der Streitfrage um die Mergelgrube Grisigen

29. August 2019
Das Bundesgericht hat in der Frage zur Entschädigung betreffend Mergelgrube Grisigen festgelegt: Die Gemeinde Horw hat rund 2,3 Millionen Franken an die Eigentümerin AGZ Ziegeleien AG zu bezahlen.

Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheide des Kantonsgerichts und der Schätzungskommission. Sowohl die Beschwerde der Gemeinde Horw wie auch die Beschwerde der AGZ Ziegeleien AG wurden vom Bundesgericht vollständig abgewiesen. Ein jahrelanges, für beide Parteien sehr aufwändiges Rechtsverfahren findet seinen Abschluss.

Nachdem das Bundesgericht Klarheit geschaffen hat, kann der Blick wieder nach vorne gerichtet werden. Der Gemeinderat erwartet, dass die notwendigen Massnahmen zur Rekultivierung der Mergelgrube Grisigen durch die Eigentümerschaft nun zügig angegangen werden.

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