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Wegmatt: Grünes Licht für die Unterführung

15. März 2019
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht das definitive Go erteilt: Die Gemeinde Horw kann die Hauptarbeiten für die Personenunterführung Wegmatt während der Totalsperre der Zentralbahnstrecke ausführen.

Das Bauprojekt «Personenunterführung Wegmatt» ist unter anderem deshalb anspruchsvoll, weil der Zeitplan für die Realisierung sportlich ist. Die Hauptarbeiten müssen zwingend während der Totalsperre der Zentralbahnstrecke zwischen Luzern und Alpnachtstadt und damit bis spätestens 14. April umgesetzt werden. Die knappe Zeit ist auch der Grund dafür, weshalb sich der Gemeinderat Ende Januar dazu entschied, trotz vorliegender Beschwerden mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen. Anfangs März kam es in diesem Zusammenhang zu einem vorübergehenden Baustopp.

Entsprechend erleichtert ist der Gemeinderat nun, dass das Bundesverwaltungsgericht den Bau der Unterführung Wegmatt trotz hängiger Beschwerden der Stadt Kriens, des VCS und einer Privatperson gutgeheissen hat. Dank des Entscheids kann der Terminplan wie vorgesehen eingehalten werden.

Nicht weiter verfolgt wird hingegen der Bau einer provisorischen Passerelle an der Krienser-/Horwerstrasse, welche die Zentralbahn (ZB) realisieren wollte. Grund dafür ist die Kritik von zwei Anstössern, die sich bei der ZB darüber beklagten, dass der zehn Meter hohe Gerüstbau für Kinder sowie ältere Personen nur schwer nutzbar sei. Das Provisorium sollte als Zwischenlösung dienen, bis die neue Unterführung Wegmatt im Herbst eröffnet wird.

Baustelle für die Unterführung Wegmatt.
Auf Baustelle für die Unterführung Wegmatt wird gearbeitet.
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