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Feuerverbot im Kanton Luzern bleibt teilweise bestehen

14. August 2018
Die Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit etwas entschärfen. Dies trifft jedoch nicht auf die Wälder zu. Dort und in deren Nähe bleibt das Feuern strickte verboten.

Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht aufgerufen: Nach wie vor ist die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge sind noch nicht eingetreten. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation jedoch leicht zu entschärfen.

Das bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird ab sofort auf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) reduziert. Es gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (Abstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.
  • Innerhalb eines Abstands von 200 Metern zum Wald gilt dies insbesondere für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
  • Ausgenommen vom Verbot sind Gasgrills. Ebenfalls zulässig sind Cheminées, Pizzaöfen, Smoker und Holzkohlegrills in Hausgärten und auf Balkonen. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind zu vergrössern.
  • Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, bleibtgenerell verboten.
  • Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können strafrechtlich geahndet werden. Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug schätzen die Gefahrensituation trotz der leichten Lockerung des Feuerverbotes weiterhin als gross ein (Gefahrenstufe 4 von 5). Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die mit den Gewittern einhergehenden zahlreichen und heftigen Blitzeinschläge, von welchen eine Feuergefahr ausgeht.

Die Forstbehörden, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Behörden beobachten die Situation laufend und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Die Situation wird sich erst mit länger andauernden und ausgedehnten Niederschlägen entschärfen. Einzelne lokale Gewitterregen, wie sie seit Anfang August verschiedentlich aufgetreten sind, genügen nicht.

    

Der Feuerverbots-Flyer des Kantons Luzern

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