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Der Einwohnerrat stimmt der Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus zu

24. Mai 2018
Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 24. Mai 2018 das Reglement Preisgünstiger Wohnraum in 2. Lesung genehmigt. Ebenso hat er der Jahresrechnung 2017, dem Jahresbericht 2017 sowie der Abrechnung Detailplanung für die Verselbständigung des Kirchfeld zugestimmt.
Jahresrechnung 2017
Die Laufende Rechnung 2017 der Gemeinde Horw schliesst mit einem Aufwand von 93.27 Mio. Franken und einem Ertrag von 94.34 Mio. Franken ab. Dies ergibt einen Ertragsüberschuss von 1.07 Mio. Franken. Das Budget 2017 der Einwohnergemeinde sah, mit einer nun nicht vorgenommenen Entnahme von 2 Mio. Franken aus dem Steuerausgleichsfonds, einen Aufwandüberschuss von 0.44 Mio. Franken vor. Insgesamt belaufen sich im Jahr 2017 die Investitionsausgaben auf 32.97 Mio. Franken und die Investitionseinnahmen auf 1.74 Mio. Franken. Dies ergibt Nettoinvestitionen von rund 31.23 Mio. Franken. Das Budget 2017 sah Nettoinvestitionen von 36.6 Mio. Franken vor.

Der Antrag der Geschäfttsprüfung GPK, den restlichen Budgetbetrag zum Vorprojekt Grämlis von Fr. 53'075.00 nicht auf die neue Rechnungen vorzutragen, wird einstimmig genehmigt. Ebenso wird dem Antrag der SVP, den Budgetbetrag für die Sanierung der Drainageleitungen Grämlis nicht auf das Jahr 2018 zu übertragen, einstimmig zugestimmt.

Der Einwohnerrat genehmigt die Rechnung 2017 einstimmig. Mit gleichem Ergebnis folgt er dem Antrag, den Ertragsüberschuss von Fr. 1,07 Mio. Franken mit einer Einlage ins Eigenkapital auszugleichen.

Jahresbericht 2017
Der Gemeinderat unterbreitet den Jahresbericht über die Erreichung der Jahresziele 2017.

Der Antrag der GPK, dass die überwiesenen Anträge aus der Behandlung des Jahresprogramms jeweils im Jahresbericht aufgeführt werden, wird einstimmig genehmigt.

Der Einwohnerrat nimmt den Jahresbericht 2017 einstimmig zur Kenntnis.

Abrechnung Detailplanung für die Verselbständigung des Kirchfeld
Der Einwohnerrat genehmigt die Abrechnung über die Detailplanung Verselbständigung Kirchfeld im Betrag von 172'788.10 Franken und den Zusatzkredit von 22'788.10 Franken einstimmig.

Reglement Preisgünstiger Wohnraum, 2. Lesung
Im Sinne der Gemeindeinitiative "Preisgünstiger Wohnraum in Horw" und unter Berücksichtigung der überwiesenen Anträge der 1. Lesung vom 29. März 2018 legt der Gemeinderat dem Einwohnerrat das Reglement "Preisgünstiger Wohnraum" zur 2. Lesung vor.

Die Eintretensdebatte erfolgt kontrovers. FDP und SVP beanstanden u.a. eine "Überreglementierung".

Die CVP beantragt unter Art. 7 Abs. 4 folgende Ergänzung: "Eine Übersicht, beinhaltend geförderte Wohnbauträger, betroffene Liegenschaften und Art der individuellen Fördermassnahmen, ist öffentlich einsehbar."
Dem Antrag wird mit 17 : 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Der Antrag der SVP auf Streichung von Art. 13 Abs. 3 lit. c) wird mit 13 : 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Das Reglement wird mit 18 zu 7 Stimmen genehmigt.

Der Beschluss des Einwohnerrates unterliegt dem fakultativen Referendum.

Motionen zum zukünftigen Modell der Bildungskommission
Das seit 1. Januar 2018 geltende revidierte kantonale Gesetz über die Volksschulbildung sieht neu verschiedene Modelle vor, wie die Bildungskommissionen in den Gemeinden ausgestaltet werden können. Vorgesehen sind Modelle mit oder ohne Entscheidungskompetenzen. In Gemeinden mit einem Parlament kann auch eine parlamentarische Bildungskommission mit beratender Funktion vorgesehen werden. Zum zukünftigen Modell der Bildungskommission berät der Einwohnerrat über die Überweisung von zwei Motionen.

Gemäss der Motion von Stefan Maissen, FDP, und Mitunterzeichnenden wird eine gemeinderätliche Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz als klar beste Lösung erachtet. Als Vorteil streicht Stefan Maissen die klare strategische und operative Aufgabetrennung zwischen Gemeinderat, Bildungskommission und Schulleitung heraus. Würde eine rein beratende Bildungskommission eingesetzt, wäre diese zum reinen Pro-forma-Diskussionsgremium degradiert, für die sich nur schwer kompetente und motivierte Personen finden liessen.
Ferner favorisieren die Motionäre die Wahl der Kommissionsmitglieder durch den Gemeinderat. Dieser soll zwar die Vertretung von Parteien angemessen berücksichtigen, aber in erster Linie aufgrund fachlicher Kompetenzen entscheiden. Die Mitwirkung in einer gemeinderätlichen Kommission wäre auch ohne Parteizugehörigkeit und Parteiabhängigkeit möglich.

Die Motion von Stefan Maissen, FDP, und Mitunterzeichnenden: Bildungskommission als gemeinderätliche Kommission mit Entscheidungskompetenz, wird entgegengenommen.

Ebenfalls mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bildungskommissionen befassen sich Rita Wyss (L20) und Mitunterzeichnende. Sie verlangen eine aussagekräftige Gesamtauslegeordnung und Gegenüberstellung der einzelnen möglichen Modelle. Der Gemeinderat soll einen Planungsbericht mit Gegenüberstellung der Varianten in synoptischer Darstellung vorlegen.

Die dringliche Motion Nr. 2018-297 von Rita Wyss, L20, und Mitunterzeichnenden: Planungsbericht "Gegenüberstellung der verschiedenen möglichen Varianten einer Bildungskommission in Horw", wird entgegengenommen.

Postulat für mehr Klarheit über Kosten und Aufwände
Der Gemeinderat nimmt das Postulat Nr. 2018-683 von Reto Eberhard, SVP, und Mitunterzeichnenden: Klarheit über Kosten und Aufwände, entgegen.

Nach Ansicht der Postulanten vergibt der Gemeinderat regelmässig externe Aufträge für Studien und Abklärungen, um Ergebnisse und Vorschläge bei Themen- und Planungsberichten zu unterstreichen. Diese externen Aufwände seien bezifferbar, nicht aber der Arbeitsaufwand von Sachbearbeitenden der Gemeinde. Mit dem Postulat wird gefordert, in Zukunft in jedem Bericht und Antrag, bei jeder Studie und bei jedem Planungsbericht beizufügen, welche externen Kosten und welche internen zeitlichen oder finanziellen Aufwände hierfür notwendig geworden sind.

Der Gemeinderat hat schriftlich beantwortet:
• Interpellation Nr. 2018-680 von Ruth Strässle-Erismann, FDP: Schulhaus Zentrum: Catering in der Aula
• Einfache Anfrage Nr. 2018-138 von Richard Kreienbühl, CVP, und Mitunterzeichnenden: Kommunikation und Einladung der Gemeindeschule Horw zum Tag der aufgeschlossenen Volksschulen

Dringlichkeit von Vorstössen
• Die Dringlichkeit der Motion Nr. 2018-298 von Richard Kreienbühl, CVP, und Mitunterzeichnenden: Modellwahl für eine zukunftsfähige Sekundarschule Horw, wird mit 7:17 Stimmen abgelehnt.
• Der Dringlichkeit der Motion Nr. 2018-299 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnenden: Planungsbericht zu den Grundwasseraufstössen auf Parzelle 2020, wird zugestimmt. Die Behandlung erfolgt an der nächsten Sitzung,
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