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Drohnenfotos wären heute erlaubt – Horw löscht die Daten trotzdem

2. Mai 2018
Die Gemeinde Horw wird umstrittene Drohnenaufnahmen von Grundstücken mit Seeanstoss löschen. Der Gemeinderat hat entschieden, auf eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichtes an das Bundesgericht zu verzichten.
Im Jahr 2016 hat die Gemeinde Horw private Grundstücke mit Seeanstoss von einer Drohne aus fotografieren lassen. Die Drohnenaufnahmen hatten den Zweck, bei zukünftigen Anzeigen wegen unbewilligten Bautätigkeiten Vergleichsdaten des heutigen Ausgangszustands zur Hand zu haben.

Die Fotos per Drohne haben nach einer juristischen Intervention des Datenschützers des Kantons Luzern dazu geführt, dass das Kantonsgericht am 18. April die Löschung der Bilder verfügt hat. Der Gemeinderat hat am Dienstag, 1. Mai entschieden, dem Urteil nachzukommen und die Daten zu löschen.

Die beiden Kernfragen, die das Kantonsgericht anders beurteilt hat als das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement als Vorinstanz, waren letztlich Ermessensfragen, wie der Gemeinderat festhält. Das Gericht entschied, dass es sich bei den Aufnahmen um einen Eingriff in das Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre gehandelt habe und dass vor zwei Jahren eine hinreichende gesetzliche Grundlage gefehlt habe.

Revidiertes Gesetz erlaubt Luftaufnahmen zur Bauaufsicht

Der Gemeinderat stellt fest, dass seit dem 1. Januar 2018 das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern gilt. Dieses bildet neu die Rechtgrundlage für Flugaufnahmen von Grundstücken. Bisher waren solche nur im Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren erlaubt, neu sind sie gesetzlich auch im Rahmen der Bauaufsicht möglich.
Trotz der geänderten Gesetzeslage muss die Gemeinde Horw die bestehenden Daten löschen. Das Kantonsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich verneint, dass dieses rückwirkend gelte. Der Gemeinderat verzichtet darauf, sich juristisch für den Erhalt der Fotodaten zu engagieren. Er wird die Löschung der Daten anordnen und die Ausführung dem Datenschutzbeauftragen bestätigen.

Einsatz moderner Technik ist sinnvoll

Der Einsatz und die Nutzung moderner Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung der Verwaltung sind im Gemeinderat unbestritten. Das Baudepartement wird klären, ob für die Dokumentation der Grundstücke in der Gemeinde Horw auf bestehende Quellen, beispielsweise auf hochaufgelöste Satellitenaufnahmen, zurückgegriffen werden kann. Erst in zweiter Linie würde der Gemeinderat erwägen, wieder Fotos mit einer Drohne aufnehmen zu lassen.
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