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Preisgünstiger Wohnungsbau und Baurechtsvertrag Stirnrüti: Einwohnerrat stimmt zu

29. März 2018
Für den Baurechtsvertrag Stirnrüti und den Kaufvertrag für Kindergarten-Räumlichkeiten hat der Einwohnerrat grünes Licht gegeben. Ebenso stimmte der Rat in erster Lesung dem Reglement für preisgünstigen Wohnungsbau zu. Für die Angestellten der Gemeinde richtet einen Fonds für Krankheitsausfälle ein.
Baurechtsvertrag Stirnrüti und Kindergarten im Stockwerkeigentum
Die Auconia GmbH, Risch (ZG), will das fünfte und letzte Wohnhaus gemäss dem Gestaltungsplan Stirnrütipark erstellen und erhält das knapp 5000 m2 grosse Grundstück (Parzelle Nr. 1650) von der Gemeinde für 90 Jahre im Baurecht. Als Bauherrin ist sie verpflichtet, das Grundstück gemäss dem seit 2014 gültigen Gestaltungsplan zu überbauen. Terminlich verpflichtend ist zudem, dass die Auconia GmbH innert 18 Monaten nach Beginn der Gültigkeit des Baurechtsvertrags mit dem Bau beginnt und das Bauvorhaben ohne wesentlichen Unterbruch fertigstellt.

Als Ersatz für den heute in einem Pavillon auf dem Grundstück bestehenden Kindergarten Stirnrüti soll im Erdgeschoss des Neubaus ein neuer Kindergartenraum mit einer Fläche von rund 170 m2 erstellt werden. Die Gemeinde plant, den Kindergarten inklusive Aussenspielplatz und zwei Parkplätzen im Stockwerkeigentum von der Auconia GmbH zu kaufen. Falls die Zahl der Kindergartenkinder dereinst sinken sollte, könnten die Räume des Kindergartens als Wohnungen genutzt werden.

Dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK), dass vor einem allfälligen Abbruch des Kindergarten-Pavillons ein Verkauf oder die Verschiebung an einem andern Ort in der Gemeinde zu prüfen sei, stimmt der Rat mit 25 zu 0 bei 1 Enthaltung zu.

Die Beschlüsse des Einwohnerrats:
  • Der Rat stimmte dem Baurechtsvertag mit der Auconia GmbH mit 25 zu 0 Stimmen zu.
  • Die Erträge werden jeweils in die laufende Rechnung fliessen, dies wurde mit 26 zu 0 Stimmen genehmigt.
  • Der Sonderkredit von 1,02 Millionen Franken für den Erwerb von Stockwerkeigentum für den Kindergarten wurde mit 26 zu 0 Stimmen genehmigt.
  • Der Gemeinderat wurde mit 26 zu 0 Stimmen ermächtigt, den definitiven Kaufvertrag für das Stockwerkeigentum abzuschliessen.
  • Der Rat stimmte mit 26 zu 0 Stimmen der vorgeschlagenen Finanzierung zu.

In der Schlussabstimmung stimmte der Rat dem Geschäft mit 26 zu 0 Stimmen zu.

Reglement Fonds für Krankheitsausfälle
Die Gemeinde Horw hat keine Krankentaggeldversicherung für ihre Angestellten abgeschlossen. Damit eine korrekte Budgetierung im Voraus vorgenommen werden kann, beantragte der Gemeinderat die Einrichtung eines Fonds für Ausfälle und Krankheiten, der anstelle einer Krankentaggeldversicherung eingerichtet würde. Zwei Prozent der Lohnsumme sollen jährlich in den Fonds fliessen, aus dem die weiter laufenden Lohnkosten finanziert werden. Im Budget 2018 wurde bereits ein Betrag von 183‘300 Franken eingesetzt.
  • Die GPK beantragt eine Änderung im übergeordneten Personalreglement. Demnach soll der Gemeinderat in den Geltungsbereich des Personalreglements weitere Personengruppen einschliessen können. Der Antrag wurde mit 26 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
  • Der Antrag der GPK, auf eine 2. Lesung zu verzichten, wurde mit 26 zu 0 Stimmen angenommen.
Das Reglement für Fonds für Krankheitsausfälle wurde in der Schlussabstimmung mit 26 zu 0 Stimmen genehmigt.

Reglement preisgünstiger Wohnraum
Der Einwohnerrat erklärte am 26. Januar 2017 die Gemeindeinitiative «Preisgünstiger Wohnraum in Horw» für gültig. Damit erhielt der Gemeinderat den Auftrag, dazu ein Reglement zu unterbreiten. Das Reglement sieht vor, dass die Gemeinde zum Erhalt und zur Förderung des preisgünstigen Wohnraumes verpflichtet ist, andererseits definiert es die Massnahmen, die für die allgemeine und individuelle Förderung von Wohnbauträgern zur Anwendung kommen können.

Zum Bericht und Antrag wurden folgende Änderungsanträge erstellt:
  • Auf Antrag der GSK ist detailliert zu definieren, was die Gemeinde unter preisgünstig versteht, und dies in Bezug auf die Horwer Verhältnisse. Der Antrag wurde mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
  • Der Antrag der L20 zum Umsetzungsstand des Planungsberichts Nr. 1544, Ziffer 3, Stellung zu nehmen, wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Zum Reglement wurden folgende Änderungsanträge gestellt:

  • Auf Antrag der GPK sollen sowohl juristische als auch natürliche Personen als interessierte Wohnbauträger gelten. Der Antrag wurde mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen
  • Die Zahl der preisgünstigen Wohnungen soll gemäss Antrag der GPK zwar erhöht, aber nicht «stetig erhöht» werden. Der Änderungsantrag wurde mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
  • Der Antrag der SVP, die Schaffung von qualitativ gutem Wohnraum zu streichen, wird mit 20 zu 5 Stimmen abgelehnt.
  • Der Antrag der L20, den Bestand der Wohnungen mit Kostenmiete jährlich zu überprüfen, wird 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
  •  Auf Antrag der GPK soll das Wort «zusätzlich» in den folgenden Satz eingefügt werden: «Das Angebot an preisgünstigem Wohnraum […] soll bis zum Jahr 2029 mindestens 100 Wohnungen zusätzlich umfassen.» Der Änderungsantrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
  •  Der FDP-Antrag auf Streichung des Artikels 5 „Materielle Zielsetzung“ wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
  • Die Zielsetzung der 100 zusätzlichen Wohnungen soll im fünf-Jahres-Rhythmus überprüft werden. Der Änderungsantrag der GPK wurde mit 16 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
  • Der Antrag von Markus Bieder (CVP), dass der Gemeinderat im Rahmen dieser Überprüfung die jährlichen Kosten inkl. Opportunitätskosten der laufenden Massnahmen nach diesem Reglement offen legt, wurde mit 19 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
  • Der Antrag der SVP, den Art 6 Bst. d „Bildung einer Arbeitsgruppe Preisgünstiger Wohnraum“ zu streichen, wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
  • Gemäss Antrag der GPK soll bei den individuellen Förderungsmassnahmen gestrichen werden, dass der Gemeinderat in Ausnahmefällen gemeindeeigene Grundstücke verkaufen kann. Die Änderung wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
  • Auf Antrag der CVP bei den individuellen Fördermassnahmen in Art. 7 Abs. 1 einen neuen Bst. e „Erlass oder Reduktion einer allfälligen Mehrwertabgabe“ einzufügen, wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
  • Der GPK beantragt, dass eine «Kann-Formulierung» im folgenden Satz verwendet wird: «Die Gemeinde kann zur Verfolgung öffentlicher Interessen Bestimmungen über entsprechende Leistungen oder Verpflichtungen der interessierten Wohnbauträger in die Baurechtsverträge aufnehmen, …». Die Änderung wurde mit 21 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
  • Das Wort «dauerhaft» soll aus dem folgenden Satz gestrichen werden: « Zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums kann der Baurechtszins dauerhaft herabgesetzt werden». Die Änderung wurde mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
  • Auf Antrag der GPK, den Passus „in der Regel“ wird ein Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren durchgeführt zu streichen, wird mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
  • Auf Antrag der GPK soll bei geeigneten Grundstücken nicht ein Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren, sondern nur ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Die Änderung wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
  • Die SVP beantragte, den Art. 13 Arbeitsgruppe Preisgünstiger Wohnraum ersatzlos zu streichen. Dies wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
  • Der Antrag der GSK, mindestens einen Vertreter einer neutralen Fachorganisation in die Arbeitsgruppe aufzunehmen, wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Nach längerer, ausführlicher Diskussion mit vielen Änderungsanträgen genehmigte der Rat das Reglement «Preisgünstiger Wohnraum» mit 19 zu 6 Stimmen in erster Lesung.

Dem Bericht und Antrag wurde mit 20 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung in erster Lesung zugestimmt.

Teilrevision Reglement über die Pensionierung des Gemeinderates Horw
Das Geschäft geht zurück auf eine Motion mit der Forderung zur Anpassung des Reglements über die Pensionierung des Gemeinderates von Urs Rölli (FDP) und Mitunterzeichnenden aus dem Jahr 2004. Alle Bestimmungen wurden überprüft auf Lücken und Unklarheiten. Insbesondere sollte mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters eines Exekutivmitglieds bei einem mit dem ordentlichen Rücktritt aus Altersgründen keine separate Entschädigung mehr geschuldet werden, ausser den Leistungen der Vorsorgeeinrichtung der Gemeinde Horw. Gemäss dem revidierten Reglement sollen die Gemeinderatsmitglieder weiterhin gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung und vorzeitigen Altersrücktritts abgesichert sein.
  • Der Rat hiess das Reglement über die Pensionierung des Gemeinderates Horw mit 25 zu 0 Stimmen gut.
  • Die GPK beantragte, dass die Motion von Urs Rölli und Mitunterzeichnenden als erledigt abgeschrieben wird. Der Antrag wurde mit 25 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
  • Der Antrag der CVP, auf eine zweite Lesung zu verzichten, wurde einstimmig genehmigt.
In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft einstimmig genehmigt.

Dringliches Postulat Prüfen von Infrastruktur-Standorten für Vereine
Das dringliches Postulat von Christoph Meissen (FDP) und Mitunterzeichnenden wird überwiesen.

Interpellation zu Gemeindeverbänden
Die Interpellation von Oliver Imfeld (SVP) und Mitunterzeichnenden mit der Frage, ob noch alle Mitgliedschaften in den Gemeindeverbänden erforderlich seien, wurde beantwortet.

Vereidigung eines neuen Ratsmitglieds
Lukas Bucher (L20) wird als neues Mitglied des Einwohnerrats vereidigt.

Wahlen
Der Einwohnerrat hat folgende Personen gewählt:
  • Claudia Röösli Schuler (L20) als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission,
  • Lukas Bucher (L20) als Ersatzmitglied der Geschäftsprüfungskommission,
  • Adrian Schmid (FDP) als Mitglied der Bürgerrechtsdelegation.
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