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Gemeindeland im Baurecht für den Stirnrütipark – neuer Kindergarten geplant

9. März 2018
Der Stirnrütipark in Horw soll nun fertig gebaut werden. Dabei wird es für den bestehenden Kindergartenpavillon auf dem Areal eine Nachfolgelösung im Stockwerkeigentum geben. Die Gemeinde Horw hat mit der zukünftigen Bauherrin die Verträge abgeschlossen. Die definitive Entscheidung liegt nun beim Einwohnerrat.
Der westliche Teil der Stirnrüti ist zurzeit eine Baustelle: Die Alfred Müller AG erstellt dort vier Wohnhäuser. Gemäss Gestaltungsplan Stirnrütipark sind fünf Wohnhäuser mit insgesamt 57 Eigentumswohnungen vorgesehen. Das Grundstück, auf dem das fünfte Haus zu stehen kommen soll, ist im Eigentum der Gemeinde Horw.

Nun hat der Gemeinderat mit der Auconia GmbH, Risch, einen Baurechtsvertrag abgeschlossen, damit auch das letzte Haus des Stirnrütiparks realisiert werden kann. Zudem wurde in einem Vorvertrag geregelt, dass die Gemeinde im geplanten Gebäude Räumlichkeiten im Stockwerkeigentum für einen Kindergarten kaufen kann.

90 Jahre im Baurecht

Die Auconia GmbH erhält die rund 4‘900 m2 grosse Parzelle der Gemeinde für 90 Jahre im Baurecht. Als Bauherrin ist sie verpflichtet, das Grundstück gemäss dem seit 2014 gültigen Gestaltungsplan zu überbauen. Terminlich verpflichtend ist zudem, dass die Auconia GmbH innert 18 Monaten nach Beginn der Gültigkeit des Baurechtsvertrags mit dem Bau beginnt und das Bauvorhaben ohne wesentlichen Unterbruch fertigstellt.

Neuer Kindergarten Stirnrüti

Heute steht auf dem Grundstück ein Pavillon, in dem der Kindergarten Stirnrüti untergebracht ist und der abgebrochen werden muss. An seiner Stelle soll im Erdgeschoss des Neubaus ein neuer Kindergartenraum mit einer Fläche von rund 170 Quadratmetern erstellt werden. Die Gemeinde plant, den Kindergarten inklusive Aussenspielplatz und zwei Parkplätzen im Stockwerkeigentum von der Auconia Ingenieurbau GmbH zu kaufen. Falls die Zahl der Kindergartenkinder dereinst sinken sollte, könnten die Räume des Kindergartens als Wohnungen genutzt werden.

Der Einwohnerrat Horw befasst sich an seiner Sitzung vom Donnerstag, 29. März 2018, mit dem Baurechtsvertrag und mit dem Investitionskredit für das Stockwerkeigentum. Bei Zustimmung des Rats zum Baurechtsvertrag wird ein Beginn der Bauarbeiten im Spätsommer/Herbst 2018 angestrebt.
Das Areal, das im Baurecht abgegeben wird. Darauf steht heute der Pavillon des Kindergartens.
Das Areal, das im Baurecht abgegeben wird. Darauf steht heute der Pavillon des Kindergartens.
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