Horw beschliesst die Verselbständigung des Pflegeheimes Kirchfeld
Nach der nun anstehenden Umsetzung des Volksentscheids kann die verselbständigte Institution Kirchfeld als gemeinnützige Aktiengesellschaft schneller und mit mehr unternehmerischem Spielraum Entscheidungen treffen, um ihr Angebot den sich laufend ändernden Anforderungen in der Alterspflege anzupassen. Die Politik konzentriert sich auf die Vorgabe strategischer Leitplanken und auf die Kontrolle der Umsetzung.
Die Gemeinde bleibt Auftraggeber
Die Kirchfeld AG wird rückwirkend auf den 1. Januar 2018 gegründet. Alleinige Besitzerin ist die Gemeinde Horw, im Verwaltungsrat wird mindestens ein Mitglied des Gemeinderats Einsitz nehmen. Über die Beteiligungsstrategie und über die Leistungsvereinbarung kann die Gemeinde Einfluss nehmen, insbesondere auf Ziele und Leitlinien zu Angeboten, Finanzen, Ethik oder Qualität.
Bis ins Jahr 2022 stehen Investitionen für Sanierungen und Modernisierungen von knapp 29 Millionen Franken an. Die Kirchfeld AG wird dank einer gesunden Finanzierung in der Lage sein, diese Investitionen aus eigener Kraft zu bewältigen. Das Grundstück wird der Kirchfeld AG für 100 Jahre im Baurecht und zu einem jährlichen Zins von 166‘000 Franken überlassen.
Umsetzung bis im Juni 2018
Im Laufe der politischen Entscheidungsfindung sind massgebende Dokumente und Regelwerke bereits erarbeitet worden. Die Projektplanung sieht vor, dass die Überführung des Kirchfelds – Haus für Betreuung und Pflege in die gemeinnützige Kirchfeld AG bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sein wird.
Alle detaillierten Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Horw finden Sie hier.