Vernehmlassung zum Entwicklungskonzept «LuzernSüd»: Richtlinien zum Vertiefungsgebiet V
Die Grundeigentümer wurden über die Studie informiert. Nun besteht für die Bevölkerung die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und zur Studie Stellung zu nehmen.
Die Vernehmlassungsfrist zu den Spielregeln/städtebaulichen Richtlinien läuft bis Ende September 2017, Eingaben bitte schriftlich per E-Mail an baudepartement@horw.ch.