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Kirchfeld: Tragfähige Strukturen für die stationäre Langzeitpflege

19. Januar 2017
Aufgrund der veränderten Bedingungen im Gesundheitswesen beschäftigt sich die Gemeinde Horw mit der Frage, mit welcher Organisationsform das Kirchfeld – Haus für Betreuung und Pflege - den künftigen Herausforderungen am besten begegnen kann. Für den Gemeinderat steht eine Überführung in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im Vordergrund. Die Detailaspekte werden derzeit in einem separaten Projekt, zusammen mit externen Fachpersonen, erarbeitet. Voraussichtlich im Sommer 2017 soll der Horwer Einwohnerrat darüber entscheiden.
Bis heute ist das Kirchfeld – Haus für Betreuung und Pflege – eine eigenständige Abteilung der Horwer Gemeindeverwaltung. Das Kirchfeld steht in einem sich zunehmend verschärfenden Wettbewerbs- und Marktumfeld und damit in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Zusätzlich verändern sich in der stationären Pflege die fachlichen und rechtlichen Fragestellungen. Deshalb liess der Gemeinderat die möglichen Rechtsformen und insbesondere die Überführung des Kirchfelds in eine Aktiengesellschaft prüfen. Er zeigte in einem Planungsbericht auf, dass er eine gemeinnützige Aktiengesellschaft als sinnvolle und zukunftsgerichtete Organisationsform für das Kirchfeld erachtet.

In der Folge hat der Gemeinderat den Vorsteher des Sozialdepartements, Oskar Mathis, mit dem Vorsitz der Projektsteuerung betraut und den Vorsteher des Finanzdepartements, Hans-Ruedi Jung, die Leiterin des Kirchfelds, Sabine Schultze, und den Leiter Finanzen, Meinrad Hermann, als Mitglieder in das Projektsteuerungsorgan gewählt. Weiter hat er ein Projektteam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchfelds und der Gemeindeverwaltung eingesetzt, das unter externer Projektleitung die Details einer Überführung des Kirchfelds in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft prüfen wird. Mit der externen Projektleitung wurde Peter Mendler, STAUFEN.INOVA, Wollerau/Luzern beauftragt.

Im Rahmen dieser Arbeiten soll schlüssig aufgezeigt werden, was die Rechtsform einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft dem Kirchfeld bringt und wie sich das auf den Versorgungsauftrag für die Langzeitpflege auswirkt. Insbesondere interessiert auch die künftige Rolle der Gemeinde und deren politischer Gremien in der neuen Organisation. Darzulegen gilt es ferner, wie der Grundsatz der Besitzstandwahrung für das Personal sowie die Sicherstellung einer hohen Pflegequalität abgebildet werden. «Klar ist, dass der strategische Einfluss der Gemeinde erhalten werden soll, indem die Aktienanteile zu 100 Prozent bei der Gemeinde Horw bleiben. Das öffentliche Interesse und der Service Public in der stationären Langzeitpflege behalten bei jeder Lösung oberste Priorität,» betont Oskar Mathis, Vorsteher des Sozialdepartements.

Die Verselbständigung des Kirchfelds ist ein Projekt, das politische Entscheidungen von Gemeinderat, Einwohnerrat und Bevölkerung erfordert. Ziel ist es, bis im Sommer 2017 dem Einwohnerrat die Entscheidungsgrundlagen zu präsentieren. Stimmt der Einwohnerrat dem Bericht und Antrag und damit der Verselbstständigung zu, werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw voraussichtlich im Herbst 2017 definitiv entscheiden können. Der Start des Kirchfelds in einen selbstständigen Betrieb ist frühestens auf 2018 vorgesehen.
Das Alters- und Pflegeheim Kirchfeld in Horw
Das Alters- und Pflegeheim Kirchfeld in Horw
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