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Richtigstellung zur Abstimmung «Bebauungsplan Kernzone Winkel»

26. August 2016
Am 25. September 2016 stimmen die Horwer Stimmberechtigten über den «Bebauungsplan Kernzone Winkel» ab. Im Vorfeld der Abstimmung hat ein gegnerisches Komitee irreführende Visualisierungen in Umlauf gebracht. Der Gemeinderat sieht sich veranlasst, diese Visualisierungen richtigzustellen, da die grafischen Darstellungen falsche Tatsachen vorgeben.
Die Visualisierung ist irreführend, da die Wohnkuben (weiss auf den Plakaten eingezeichnet) am falschen Standort, das heisst ausserhalb des Bebauungsplangebiets, nämlich auf den Parkplätzen der Gemeinde und im Steinibachried eingezeichnet sind. Die Grundstücke, auf denen die Visualisierung der Gegner zu sehen ist, gehören zur öffentlichen Zone und zum Steinibachried, das national geschützt ist. Diese Grundstücke werden nicht überbaut und sind nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage vom 25. September 2016. Das Bebauungsplangebiet beginnt weiter südlich hinter dem Gemeindeparkplatz.

Keine wuchtigen «Wohnblöcke»
Die Darstellung der Gegnerschaft suggeriert zudem ein sehr grosses Gebäudevolumen. Der Bebauungsplan sieht keine solchen massiven Kuben vor, sondern feingliedrige Gebäude mit Veranden und dezent gestalteten Fassaden, welche sich gut in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und auf die historischen Bauten wie Dreikönigskapelle oder Dormenhaus im Perimeter Rücksicht nehmen.

Bestehendes Bauland, keine Einzonungen
Mit der Zustimmung zur Vorlage «Bebauungsplan Kernzone Winkel» wird kein zusätzliches Land eingezont. Es handelt sich schon heute um Bauland. Schon jetzt sind die Parzellen im Bereich Süd und Nord bebaut und können durch Neubauten ersetzt werden. Gemäss Richtprojekt sind im Baubereich Süd 15 Wohnungen in 4 Gebäuden geplant.

Kantonale und eidgenössische Gesetze eingehalten
Die Gegner werfen der Gemeinde vor, sie verletze eidgenössisches, kantonales und kommunales Recht. Der Gemeinderat widerspricht dieser Aussage; alle Rechtsgrundlagen sind eingehalten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans kamen zahlreiche übergeordnete Gesetze zum Tragen; so unter anderem die eidgenössische Gewässerschutzverordnung und das kantonale Wasserbaugesetz. Zur Umsetzung des Gewässerraumes gemäss Gewässerschutzverordnung legte der Kanton die massgebende Höhenkote (Uferlinie) am Vierwaldstättersee fest. Sie gilt für alle Luzerner Seegemeinden.

Zur Vorlage
Mit der Zustimmung zur Ortsplanung im Jahr 2010 hat die Bevölkerung den Gemeinderat beauftragt, einen Bebauungsplan für die Kernzone Winkel zu erarbeiten. Damit wird im Winkelquartier eine nachhaltige und massvolle Weiterentwicklung möglich und Projekte für Ersatz- und Neubauten können realisiert werden. Gemeinderat und Einwohnerrat haben der Vorlage zugestimmt.

Weitere Infos zur Abstimmung hier.
Richtigstellung Gemeinderat (Visualisierung)

Zugehörige Objekte

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Visualisierung mit Richtigstellung zum BB Winkel.pdf Download 0 Visualisierung mit Richtigstellung zum BB Winkel.pdf
Abstimmungsbotschaft Bebauungsplan Kernzone Winkel 2016_09_25.pdf Download 1 Abstimmungsbotschaft Bebauungsplan Kernzone Winkel 2016_09_25.pdf
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