Der Waldrand als Teil des Gartens
Naturnahe Gartenpflege
Entlang des Waldes hat die Natur Vorrang. Reduzieren Sie Unterhalt und intensive Nutzung. Es ist zu beachten, dass am Waldrand kein Gartenmaterial wie Rasenschnitt oder Zierpflanzenabschnitte deponiert werden darf. Natürliches Material aus dem Wald hingegen kann im Wald oder am Waldrand belassen werden. Exotische Problempflanzen wie Kirschlorbeer sollten generell aus den Gärten entfernt werden. Weil in der Nähe zu natürlichen Lebensräumen wie Wäldern und Gewässern die Verschleppungsgefahr besonders gross ist, empfiehlt die Gemeinde nur einheimische Arten zu pflanzen.
Waldpflege
Waldeigentümerinnen oder Waldeigentümer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Wald zu pflegen. Aus Gesichtspunkten der Stabilität und der ökologischen Vielfalt ist es jedoch sinnvoll, den Waldrand fachgerecht zu pflegen. Es ist wichtig zu beachten, dass ohne Bewilligung des zuständigen Försters im Wald keine Bäume mit einem Durchmesser über 20 Zentimeter gefällt werden dürfen.
Neue Broschüre
Die Regionalkonferenz Umweltschutz, der auch die Gemeinde Horw angehört, hat zusammen mit der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) des Kantons Luzern zum Thema Waldrand eine Broschüre erstellt. Darin finden sich Angaben, mit welchen Abständen zum Wald Bau- und Gartenprojekte realisiert werden können und Empfehlungen wie ein Garten mit einheimischen Pflanzen aufwertet werden kann.
Die Broschüre liegt im Gemeindehaus im 2. Stock. Weitere Informationen findet man zudem unter http://ublu.ch/waldrand.
- Website
- www.ublu.ch/waldrand
Zugehörige Objekte
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