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Buchsbaumzünsler wieder aktiv

21. April 2015
Der Buchsbaumzünsler ist wegen des warmen Wetters bereits wieder aktiv. Auch in Horw haben die Raupen wieder zahlreiche Buchsbäume und Buchssträucher befallen. Die Raupe des Buchsbaumzünslers hat in der Schweiz keine Fressfeinde und gilt schwierig zu bekämpfen.
Die regelmässige Kontrolle der Buchsbäume ist wichtig, um den Zünsler frühzeitig zu erkennen. Besonderes Augenmerk ist ab zirka Mitte April und Mitte Juli gefragt, da dann die jungen Generationen heranwachsen und eine Bekämpfung in diesem Stadium einfacher ist. Wegen des milden Wetters ist es möglich, dass der Buchsbaumzünsler bereits früher aktiv wurde.

Vorgehen bei einem Befall
Bei schwachem Befall können die Raupen abgelesen, abgeschüttelt, abgespritzt oder abgesaugt und mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Auch abgestorbene Pflanzenteile oder Pflanzen müssen in gut verschlossenen Säcken der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Selbstbekämpfung nur biologisch
Sind die Buchsbäume bereits stärker befallen, wird das Pflanzenschutzmittel Delfin von Andermatt Biocontrol auf biologischer Basis empfohlen. Dieses Pflanzenschutzmittel schont Bienen und Hummeln und bekämpft sehr gezielt die Buchsbaumzünsler-Raupen.

Hilfe durch Fachmann
Nützt Delfin nichts mehr oder sind die Tiere grösser, sollte ein Fachmann beigezogen werden. Die Umweltstelle Horw rät, nicht selber mit Giften zu hantieren. Die Gefahr, dass die Gifte falsch angewendet werden und Boden und Grundwasser schaden, ist zu gross. Der Gärtner kennt die Wirkungsweise und den korrekten Einsatz der Pflanzenschutzmittel. Denn unsachgemässe Anwendungen können zu Vergiftungen und Verätzungen führen und Nützlinge wie Bienen oder andere Insekten vernichten.

Entsorgung nur im Kehrichtsack
Die vom Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzenteile und Raupen müssen zwingend mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Sie dürfen auf keinen Fall auf den Kompost gelangen, da sie sich sonst weiter vermehren können. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Horw können durch korrektes Handeln eine Ausbreitung verringern.

Die Umweltschutzstelle berät bei Fragen, kann jedoch keine Handlungen in Privatgärten vornehmen. Auch die Entsorgung befallener Buchsbäume ist Sache der Grundeigentümer.

Ersatz mit Wildsträuchern
Die befallenen Buchsbäume können beispielsweise mit einheimischen Wildsträuchern ersetzt werden. Bei der Gemeinde Horw können nun für den Herbst gratis Wildsträucher bestellt werden. Bestelltalon auf www.horw.ch.
Buchsbaumzünsler haben keine natürlichen Feinde und vermehren sich schnell
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