Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Einwohnerrat stimmt Landvekrauf für 10 Mio. Franken zu - die Zonenplanänderung Wegmatt bleibt umstritten

21. Juni 2012
Finanz- und Aufgabenplan 2013 bis 2018
Der vom Gemeinderat vorgelegte Finanz- und Aufgabenplan sieht für die Jahre 2013 bis 2018 im Durchschnitt der Finanzplanjahre einen Ertragsüberschuss von 1,758 Mio. Franken vor. 2013 und 2014 rechnet er noch mit Defiziten.

Die vorberatenden Kommissionen sind für einstimmige Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplanes. Die CVP sieht zwar noch keine Trendwende, aber die finanzielle Zukunft zeigt sich besser als noch in früheren Finanz- und Aufgabenplänen. Die ausgewiesene Nettoverschuldung wird sich in den nächsten Jahren noch erhöhen, aber die finanzielle Situation ist stabil. Die SVP zweifelt daran, dass die steigende Fremdverschuldung überhaupt jemals wieder reduziert werden kann. Investitionen sind deshalb auf das Notwendigste zu reduzieren. Die SVP-Fraktion wird beantragen, den Finanz- und Aufgabenplan ablehnend zur Kenntnis zu nehmen. Auch die FDP will Investitionen auf das Notwendigste beschränken. Die L2O will wie sämtliche Kommissionen und alle Fraktionen auf den Bericht und Antrag eintreten.

In der Detailberatung wird mit 16:2 Stimmen bemerkt, dass die Sanierung der Kastanienbaumstrasse in die längerfristige Planung aufgenommen wird. Der Einwohnerrat nimmt den Finanz- und Aufgabenplan schliesslich mit 20:7 Stimmen zur Kenntnis.

Öffentliche Nutzungen im Ortskern
Der Gemeinderat weist dem Einwohnerrat den Bedarf an öffentlichen Nutzungen im Ortskern aus. Dafür sollen Räumlichkeiten im geplanten Kopfbau Ost im Stockwerkeigentum erworben werden. Allenfalls soll im Neubau noch ein zusätzliches Untergeschoss erstellt werden.

Ein Antrag der SVP zur Verschiebung des Geschäftes auf die September-Sitzung, bis die Abklärungen über den Bedarf der Musikschulräume definitiv vorliegen, wird mit 7:17 Stimmen abgelehnt.

Die Geschäftsprüfungskommission nimmt mit knapper Mehrheit vom Planungsbericht und damit der Weiterbearbeitung der aufgezeigten Varianten mit und ohne Untergeschoss zur Kenntnis. Aus der Sicht der Bau- und Verkehrskommission ist der Kopfbau Ost sehr gut für öffentliche Nutzungen geeignet. Die Kommission ist deshalb mehrheitlich für eine Variante mit Untergeschosses. Die darin geplanten Räume müssten sonst anderweitig beschafft werden.

Die CVP will die Chance packen und öffentlichen Raum im Zentrum sichern. Für die Bibliothek ist der Kopfbau ein idealer Standort. Die Fraktion will deshalb ebenfalls nur noch die Variante mit einem Untergeschoss weiterverfolgen. Diskutiert wurde, ob eine Ludothek noch zeitgemäss ist, die Fraktion ist jedoch mehrheitlich dafür, dass dafür Raum im Kopfbau Ost vorzusehen ist.

Die SVP ist grundsätzlich einverstanden mit dem Erwerb von öffentlichen Räumen. Der Bedarf ist jedoch nicht ausgewiesen, dass sämtliche Räume zurzeit benötigt werden. Deshalb sind vorläufig Räume an Dritte zu vermieten. Die Bibliothek soll nicht vergrössert, sondern im bisherigen Umfang im Kopfbau Ost realisiert werden. Auch eine Vergrösserung der Ludothek wird abgelehnt, es reicht ein Raum von 50 m2, wobei eine Ludothek wohl eher ein Auslaufmodell ist. Der Gemeinderat zeigt aus Sicht der SVP-Fraktion im Planungsbericht den möglichen Bedarf an Musikschulräumen zu wenig auf. Sie ist von der Notwendigkeit eines Mehrzweckraumes nicht überzeugt. Die SVP spricht sich dafür aus, dass nur die Variante mit Untergeschoss weiterverfolgt wird.

Die FDP ist aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen ebenfalls dafür, dass nur die Variante mit Untergeschoss weiterverfolgt wird. Die L2O begrüsst, wie auch schon vorher die FDP, den ausführlichen Bericht des Gemeinderates und unterstützt ebenfalls die Variante mit Untergeschoss. Sind gegenwärtig nicht sämtlicher Raum erforderlich, können diese vermietet werden.

Der Einwohnerrat überweist Bemerkungen, dass die Raumaufteilung und Nutzungen gemäss der Variante mit Untergeschoss als Idee zu verstehen sind. Er nimmt den Planungsbericht mit der Weiterbearbeitung der Variante mit Untergeschoss einstimmig zur Kenntnis.

Verkauf Grundstück Nr. 1044, Allmendstrasse
Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Verkauf des Grundstücks Nr. 1044 für 10 Mio. Franken. Die CVP ist fast einstimmig für den Verkauf. Sie verlangt, dass bis zur Abstimmung über den Verkauf des Grundstücks Nr. 1044 der Gemeinderat zielführend die Verhandlungen mit der Stiftung Betagtenzentrum führt, damit für die Realisierung von Alterswohnungen durch die Stiftung eine Lösung im Ortskern gefunden wird. Die SVP ist eigentlich grundsätzlich gegen den Verkauf von Land der Gemeinde - im vorliegenden Fall kann die SVP aber von dieser Haltung abweichen. Die FDP unterstützt den Verkauf des Grundstücks ebenfalls. Die L2O hat den Verkauf in ihrer Fraktion hingegen kontrovers diskutiert.

Der Einwohnerrat sieht wie der Gemeinderat mit dem Verkauf und der Überbauung des Grundstücks eine Signalwirkung für den Start der Realisierung von horw mitte. Der Verkauf des Grundstücks Nr. 1044 ist für die Gemeinde richtig und wichtig.

Der Gemeinderat bekräftigt, dass auch für ihn die Realisierung von Alterswohnungen im Zentrum von zentraler Bedeutung ist, dies hat er auch dadurch bekräftigt, dass in den übrigen im Baurecht abzugebenden Grundstücken im Ortskern eine definitierte Anzahl Alterswohnungen realisiert werden müssen. Auch im auf Grundstück Nr. 1044 zu erstellenden Gebäude lassen sich im gehobenen Segment Wohnungen fürs Alter realisieren. Das Angebot der Gemeinde an die Stiftung Betagtenzentrum steht, dass auch diese im Ortskern auf einem der Baufelder Alterswohnungen realisieren kann.

Der Einwohnerrat stimmt dem Bericht und Antrag mit 22:2 Stimmen zu. Damit wird das Grundstück Nr. 1044 an die HRS Investment AG verkauft. Der Verkaufserlös wird wie folgt verwendet: 2 Mio. Franken Einlage in Vorfinanzierung "horw mitte", 3 Mio. Franken in Vorfinanzierung Oberstufenschulhaus, 4 Mio. Franken in Vorfinanzierung 2. Etappe Ortskern und den Restbetrag abzüglich Buchwert des Grundstücks, somit rund 600'000 Franken, in die Vorfinanzierung Sanierung Gemeindehaus.

Der Beschluss über den Landverkauf unterliegt dem obligatorischen Referendum.

Zonenplanänderung Wegmatt
Die Bau- und Verkehrskommission sowie die FDP unterstützen den Antrag des Gemeinderates, die zur Diskussion stehenden Grundstücke in der Wegmatt im nördlichen Teil der Wohn- und im südlichen Teil der Arbeits- und Wohnzone zuzuweisen.

Die CVP sieht bereits einen enormen Anteil an Wohnzonen in Horw. Es sei ungeeignet, direkt an der Bahnlinie eine reine Wohnzone schaffen. Der Anteil an Arbeits- und Wohnzonen erachtet sie in Horw als nicht übermässig und es sind kaum leerstehende Gewerbeflächen zu finden. Die CVP will deshalb die gesamten Grundstücke der Arbeits- und Wohnzone zuweisen.

Für die SVP ist die Wegmatt nach wie vor eine ideale Fläche für die Arbeits- und Wohnzone und bleibt deshalb bei ihrer Haltung.

Die FDP unterstützt den Antrag des Gemeinderates. In "horw mitte" gibt es aus ihrer Sicht genügend Möglichkeiten für die Realisierung von Gewerberäumlichkeiten. Mit einer Wohnzone bietet sich die Möglichkeit, auch für junge mittelständige Familien weiteren Wohnraum zu schaffen.

Auch die L2O sieht in "horw mitte" genügend Möglichkeit für die Schaffung von Gewerberaum und unterstützt ebenfalls den Gemeinderat. Nach der Schaffung der Wohnzone haben aus Sicht der L2O die Grundeigentümer jedoch eine Gleisüberquerung zu realisieren. Eine entsprechende Bemerkung, in entsprechende Verhandlungen zu treten, wird mit 23:0 Stimmen überwiesen.

Die Zuweisung des südlichen Teils der Wegmatt in eine Arbeits- und Wohnzone ist unbestritten. Dass der Gemeinderat nun den nördlichen Teil trotz dem anderslautenden früheren Entscheid des Einwohnerrates einen reinen Wohnzone zuordnen will, erachten einzelne Ratsmitglieder als bemühend. Man habe sich bereits mehrmals mit dem Geschäft befasst. An der Ausgangslage habe sich seither nichts geändert.

In der Schlussabstimmungist beschliesst der Einwohnerrat einstimmig, den südlichen Teil der Wegmatt der Arbeits- und Wohnzone zuzuordnen. Im nördlichen Teil wird der Entscheid dann knapp. Mit 14 Stimmen obsiegt der Antrag, auch diese Fläche der Arbeits- und Wohnzone zuzuordnen und die unerledigten Einsprachen abzuweisen. 12 Stimmen waren für eine Gutheissung der Einsprachen und der Zuordnung in die viergeschossige Wohnzone.

Mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden kann der Einwohnerrat beschliessen, ein Geschäft, das der zweifachen Lesung unterliegt, in einer Lesung zu beschliessen. Die entsprechende Merheit kommt jedoch nicht zu stande, weshalb der Einwohnerrat nochmals in einer 2. Lesung über die Zonenzuordnung entscheiden wird. Schlussendlich haben dann noch die Stimmberechtigten ihre Zustimmung zu erteilen.

Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Der Gemeinderat beantragte, das Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund zu ändern. Für die Gebührenfestlegung sollte neu der Gemeinderat zuständig sein. Er beabsichtigte, dann in eigener Kompetenz u.a. die Gebühren von Fr. 1.00 pro Stunde auf Fr. 1.50 pro Stunden anzuheben, wobei die ersten 30 Minuten weiterhin kostenlos bleiben sollen.

Der Einwohnerrat wollte an seiner Kompetenz zur Festlegung der Gebühren festhalten. Die vorberatende Geschäftsprüfungskommission beantragte dann in ihrem Vorschlag ebenfalls eine moderate Gebührenanpassung auf Fr. 1.50 pro Stunde. Bau- und Verkehrskommission beantragten dann aber, die Gebühren auf Fr. 1.00 pro Stunde zu belassen.

Mit Stichentscheid des Einwohnerratspräsidenten wurde im Reglement die Gebühr auf Fr. 1.50 festgelegt, nachdem in zwei vorangehenden Abstimmungen sich je 14 Stimmen für eine Gebühr von Fr. 1.00 bzw. Fr. 1.50 pro Stunde ausgesprochen haben. Bei der Schlussabstimmung über den Bericht und Antrag wurde dieser dann mit 13:14 Stimmen abgelehnt. Damit wird das neue Reglement mit den neben den Gebührenfestlegung vorgesehenen Änderungen nicht beschlossen. Das heute geltende Reglement bleibt weiterhin in Kraft.

Organisationsreglement Pensionskasse
Der Einwohnerrat genehmigt einstimmig die Änderung des Organisationsreglements der Pensionskasse der Gemeinde . Dieses wird an die geänderten BVG-Bestimmungen angepasst.

Kommunales Abfallreglement
Ab 1. Januar 2013 wird die Abfallwirtschaft an REAL delegiert. Das geltende Abfallreglement wird deshalb auf diesen Zeitpunkt aufgehoben und durch ein Minimalreglement ersetzt. Der Einwohnerrat beschliesst das neue Reglement einstimmig. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum der Stimmberechtigten.

Im Rahmen der Beratung des Abfallreglements wird auch die Entschädigung an die Vereine für die Sammlung von Papier und Altkarton diskutiert. Der Gemeinderat hat mit den Vereinen vereinbart, dass die Entschädigung von Fr. 97.50 auf Fr. 78.00 pro Tonne gesenkt wird. Die Senkung erfolgt, da REAL die Sammlung kostengünstiger anbieten würde. Der Einwohnerrat lehnte mit 11:12 Stimmen einen Antrag auf Bemerkung ab, dass der Tonnenpreis bei Fr. 97.50 belassen wird.

Vorstösse
  • Das Postulat Nr. 633/2012 von Markus Bider, CVP, und Mitunterzeichnenden: Optimierung der Förderungsmassnahmen für erneuerbare Energien wird überwiesen.
  • Die Interpellation Nr. 610/2012 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnenden: Unbefriedigende Situation auf Oberrüti, wird vom Gemeinderat beantwortet.
  • Der Einwohnerrat stimmt der Dringlichkeit der Interpellation Nr. 611/2012 von Thomas Zemp, CVP: Grabräumung, zu. Die Behandlung erfolgt an der nächsten Sitzung.

Verabschiedungen
Zum Schluss der letzten Ratssitzung der Legislaturperiode 2008/2012 werden die scheidenden Ratsmitglieder Miriam Scammacca, L2O, Robert Odermatt, SVP, Alwin Larcher SVP, Marcel Wirz, FDP, Matthias Bucheli, FDP und Urs Hediger, CVP, verabschiedet.

Social Media

Facebook 
 
Twitter