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Postulat Nr. 2020-707 von Reto Eberhard, SVP, und Mitunterzeichnenden: Für eine bessere Übersicht und Sicherheit auf der Kantonsstrasse

Nummer
2020-707
Geschäftsart
Postulat
Status
Abgeschrieben
Datum
13. Februar 2020
Verfasser/Beteiligte
Eberhard Reto (Erstunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)

Jörg Conrad, SVP (Mitunterzeichner/in)
Fabian Pabst, SVP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingereicht: 13. Februar 2020
Dringlichkeit am 12. März 2020 mit 8:20 Stimmen abgelehnt.
Überwiesen und abgeschrieben am 25. Juni 2020 mit 15:6 Stimmen, bei 6 Enthaltungen

Eine 30er-Zone ist nebst der Verkehrsberuhigung und Lärmverminderung grundsätzlich dazu geschaffen worden, um in ruhigen, wenig befahrenen Quartierstrassen einen langsamen Verkehrsfluss zu schaffen.

Bei wenig Verkehr ist die Sicherheit nur schon durch die Übersichtlichkeit der Strasse, sowohl für Kinder/Passanten, wie aber auch für Fahrzeuglenker gegeben. Auf der sehr stark frequentierten Kantonsstrasse in Horw, die aufgrund der Parklätze, Bushaltestellen usw. von Grund auf schon unübersichtlich ist, stellt die Abwesenheit von Fussgängerstreifen vor allem für Schulkinder jedoch eine grosse Unsicherheit und Gefahr dar.

Die besorgten Eltern der noch unsicheren Kindergartenkinder, die die Strasse queren müssen, haben vermehrt gefährliche, grenzwertige Verkehrssituationen beim Überqueren der Kantonsstrasse beobachtet. Auch bei den Fahrzeuglenkern ist eine Unsicherheit beobachtbar.

Ein gelber Fussgängerstreifen hingegen erhöht die Aufmerksamkeit, schafft Klarheit und verbessert so die Sicherheit für Passanten, wie auch für Fahrzeuglenker. Gerade für Schul- und Kindergartenkinder ist es wichtig optisch zu erkennen, wo sie über einen Fussgängerstreifen gehen können.

Fussgängerstreifen sind internationale Verkehrsmarkierungen und werden somit von jeder Person klar verstanden und erkannt.

In 30er-Zonen dürfen Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen besondere Vortrittsbedürfnisse sind eindeutig gegeben, da sich die Schulhäuser Hofmatt und Allmend in unmittelbarer Nähe befinden und viele ältere Personen im Dorfzentrum Horw unterwegs sind (Alterssiedlung Chilemätteli).

In der Stadt Luzern und auch an anderen Stellen in der Gemeinde Horw sind in vielen 30er-Zonen ebenfalls Fussgängerstreifen markiert.

Daher bitte ich den Gemeinderat zu prüfen, auf der Kantonsstrasse wieder folgende Fussgängerstreifen anzubringen:

  1. Auf der jetzt bestehenden grünen Fläche, Bushaltestelle Kirchweg
  2. Raiffeisenbank / Bushaltestelle Horw Zentrum
  3. Zwischen Kirchweg 3 (AXA) & Ringstrasse 1
  4. Bushaltestelle Wegscheide
    … nach Bedarf auch Weitere.

Besten Dank für die zeitnahe Umsetzung.

Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung