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Wegen Corona: EWL-Zählerableser kommen nicht vorbei

23. März 2020
Die vom Bundesrat verordnete «ausserordentliche Lage» hat Einfluss auf die Zählerablesung im Versorgungsgebiet des Dienstleisters Energie Wasser Luzern EWL.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus erklärte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage». Dieser Entscheid hat auch Auswirkungen auf die Prozesse bei der EWL.


Bis auf weiteres werden gemäss einer Mittielung des Unternehmens als Schutzmassnahme keine Zählerablesungen vor Ort mehr ausgeführt. In dieser Übergangszeit verrechnet die EWL den Energieverbrauch auf Basis des Vorjahres. Sobald die «ausserordentliche Lage» aufgehoben ist, werden die Zähler wie gewohnt wieder vor Ort abgelesen. Der provisorisch in Rechnung gestellte Verbrauch wird bei der nächsten Jahresablesung mit dem effektiv verrechneten Verbrauch abgeglichen. Die daraus entstehenden Abweichungen werden selbstver-ständlich gutgeschrieben, beziehungsweise bei einer späteren Ablesung in Rechnung gestellt.


Die Versorgungssicherheit ist von dieser «ausserordentliche Lage» nicht betroffen. ewl ist wie gewohnt rund um die Uhr im Einsatz und stellt damit die tägliche Versorgung von Energie, Was-ser und Telekommunikation sicher.

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