Wegen Naphthalin: Böden in fünf Räumen im Schulhaus Horw werden ersetzt
Mitte Februar hat die Gemeinde über erhöhte Naphthalinwerte in zwei Räumen im Trakt 1 des Schulhauses Hofmatt informiert. Diese waren bei Messungen festgestellt worden, die aufgrund von auffälligem Geruch getätigt worden waren. Die Gemeinde Horw verfügte als vorbeugende Sofortmassnahme, dass der Psychomotorikraum bis zu einer Sanierung nicht mehr benutzt wird. In der Folge hat die Gemeinde weitere Abklärungen veranlasst. Sie liess in fünf weiteren Räumen in den drei Gebäuden der Schulanlage Messungen vornehmen. Eine Nachmessung wurde im stillgelegten Psychomotorikraum vorgenommen.
Ältestes Gebäude ist nicht betroffen
Die vorliegende Datenlage zeigt ein unterschiedliches Bild. Die Messresultate variieren je nach Raum zwischen 188 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m3) und einer unbestimmbar geringen Dosis. Die stärkste Belastung mit Naphthalin lässt sich auf das Erdgeschosses des Trakts 1 eingrenzen. In geringerem Masse wurden auch im Trakt 2 Konzentrationen festgestellt. Die betroffenen Trakte 1 und 2 wurden 1964 erbaut und seither mehrfach saniert und erweitert. Der Trakt 3, in dem kein Naphthalin nachgewiesen wurde, ist das ursprüngliche Schulhausgebäude aus dem Jahr 1909.
Schüttung im Bodenaufbau ist naphthalinhaltig
Eine wesentliche Quelle für das Naphthalin wurde bei der physischen Untersuchung gefunden. Kernbohrungen des Bodenaufbaus förderten eine Schicht Schüttgut aus Kork und Teer zutage. Untersuchungen zeigten, dass diese Schicht Naphthalin enthält. Das Analyseergebnis des kantonalen Labors wies ein Naphthalin-Vorkommen zwischen 0,3 bis 28 Milligramm pro Kilogramm in den Bodenproben aus.
Gestützt auf die gewonnenen und von Fachleuten interpretierten Daten der vertieften Untersuchung wird die Gemeinde Horw zielgerichtet bauliche Massnahmen vornehmen. In fünf Räumen wird der Bodenaufbau ersetzt. Dies betrifft im Trakt 1 die beiden am stärksten betroffenen zwei Räume, den Psychomotorikraum und das Büro der Integrativen Förderung im Erdgeschoss sowie zwei Klassenzimmer im 1. Obergeschoss. Ebenfalls einen neuen Bodenaufbau erhält im Trakt 2 der Kindergarten im Erdgeschoss. In allen Räumen wird systematisch und regelmässig gelüftet. Damit wirkt man nicht nur einer Restbelastung durch Naphthalin entgegen, sondern generell verbrauchter Luft in den Schulzimmern.
Die Messresultate in Mikrogramm:
Trakt 1 (8 Stunden ohne Lüften, Worst Case Szenario)
- EG, Büro für Intergrale Förderung: 188.60 ug/m3
- OG 1, Raum 14, Klassenzimmer, 64,5 μg/m3. (Messung Dezember 2018)
- OG 2, Raum 23, Klassenzimmer, 25.95 ug/m3
Nachmessung Trakt 1 (mit Lüften 1 Stunde vor der Messung)
- EG, Raum Psychomotorik, 74.15ug/m3,
(ohne Lüften: 158 ug/m3, Messung Dezember 2018)
Trakt 2 (8 Stunden ohne Lüften)
- UG, Raum Kidstreff, 33.3ug/m3
- EG, Raum 30, Kindergarten, 56.15ug/m3
Trakt 3 (8 Stunden ohne Lüften)
- EG, Raum Handarbeit: unter der Bestimmungsgrenze
Für die mögliche gesundheitliche Gefährdung gibt es in der Schweiz weder gesetzliche Grenz- noch Richtwerte. Man stützt sich auf den Richtwert der Welt-Gesundheitsorganisation WHO. Dieser Wert, der für die absolute Unbedenklichkeit bei dauerndem Aufenthalt gilt, liegt bei 30 μg/m3. Die Schweizerische Unfallversicherungsgesellschaft (SUVA) sieht in ihren maximalen Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK-Wert) eine dauernde Belastung von bis 50'000 μg/m3 als für gesunde Personen nicht gesundheitsgefährdend an.