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Personenunterführung Wegmatt: Die Bauarbeiten gehen weiter

8. März 2019
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde gegen den Bau der Personenunterführung Wegmatt in Horw die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Gemeinde Horw nimmt die Bauarbeiten sofort wieder auf.

Der Baustopp ist mit Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März aufgehoben. Der Beschwerde der Stadt Kriens, des VCS und eines Privaten wurde in Bezug auf die Personenunterführung Wegmatt die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Gemeinde Horw nimmt die Bauarbeiten sofort wieder auf. Das Terminprogramm kann plangemäss umgesetzt werden.

Die Hauptarbeiten für die Unterführung erfolgen während der Totalsperre der Strecke Luzern–Alpnachstad vom 18. März bis 14. April.

Der Bahnübergang an der Krienserstrasse/Horwerstrasse.
Der Bahnübergang an der Krienserstrasse/Horwerstrasse.
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