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Budget 2019 neu mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets

22. Oktober 2018
Die Finanzen der Gemeinde Horw entwickeln sich erfreulich. Die Umstellung auf den neuen Rechnungslegungsstandard HRM2 konnte in enger Zusammenarbeit mit der GPK ohne Probleme umgesetzt werden. Das Budget 2019 rechnet mit einem Ertragsüberschuss von 11,2 Millionen Franken und Investitionen von 33,5 Millionen Franken. Der attraktive Steuerfuss von 1,55 Einheiten soll unverändert bleiben.

Umstellung auf HRM2 gelingt problemlos
Das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) und die Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) sind per 1.1.2018 in Kraft getreten. In der Folge wurde die Gemeindeordnung der Gemeinde Horw angepasst. Zudem hat der Einwohnerrat am 20. September 2019 das neue Finanzreglement der Gemeinde verabschiedet. Gestützt auf diese Vorgaben wird dem Einwohnerrat erstmals ein Budget mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets vorgelegt. Die Umstellung konnte ohne grössere Probleme durchgeführt werden. Wertvoll war die gute Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungskommission. So konnten die verschiedenen Änderungen frühzeitig und im Sinne der Beteiligten geklärt werden. Mit den Leistungsaufträgen und den Globalbudgets werden die von der Verwaltung zu erbringenden Leistungen transparenter aufgezeigt. Einerseits wird die strategische Rolle des Einwohnerrates gestärkt, andererseits erhält die Verwaltung mehr Gestaltungsfreiraum in der operativen Umsetzung der strategischen Vorgaben. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesem neuen Führungsverständnis die bereits heute guten Leistungen der Gemeinde Horw zu Gunsten unserer Kunden noch effizienter erbracht werden können.


Neubewertung zeigt finanzielle Stärke der Gemeinde Horw auf

Mit der Einführung von HRM2 werden die Anlagen des Finanzvermögens nach Verkehrswerten bewertet. Diese Neubewertung hat einen direkten Einfluss auf die Nettoverschuldung der Gemeinde. Sofern die vom Gemeinderat ermittelten Werte vom Parlament und von der Revisionsstelle bestätigt werden, würde die Gemeinde Horw mit dem Rechnungslegungsstandard HRM2 ein Nettovermögen ausweisen. Das heisst, das Fremdkapital (langfristige Darlehen) von 100 Mio. Franken der Gemeinde Horw ist mit den Anlagen des Finanzvermögens gedeckt. Das Verwaltungsvermögen ist somit zu 100 Prozent mit Eigenmitteln finanziert.

Höherer Personal- und Sachaufwand sowie steigende Kosten im Pflegebereich

Mit rund 30,2 Mio. Franken ist der Personalaufwand insgesamt vergleichbar mit dem Vorjahr. Im Detail führt jedoch die Einführung von HRM2 zu Entlastungen. Demgegenüber steigt der
Aufwand bei der Verwaltung in den Bereichen Informatik und der schulergänzenden Kinderbetreuung aufgrund des Leistungsausbaus (Lehrplan 21, bedarfsgerechtes Angebot). Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird der Personalaufwand in den kommenden Jahren, insbesondere bei der Schule (zusätzliche Schulklassen), weiter ansteigen.

Mit 13,3 Mio. Franken liegt der Sach- und Betriebsaufwand rund 1,8 Mio. Franken über dem Budget 2018. Diese Zunahme hat ihre Ursache zum Teil bei der Umstellung auf HRM2. So sind beispielsweise Konzepte und Studien nicht mehr aktivierbar, sondern direkt über die Erfolgsrechnung zu verbuchen. Im Weiteren werden für die Weiterentwicklung der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zum Teil externe Fachkräfte zugezogen und im Jahr 2019 wird nebst dem Zentralschweizerischen Jodelfest zusätzlich ein Kulturprojekt durchgeführt. In den Bereichen Verkehr, Umwelt und Immobilien steigt der bauliche Unterhalt der Infrastrukturanlagen. Die Schulprovisorien im Rahmen der Schulhaussanierungen führen zu vorübergehenden zusätzlichen Betriebskosten (Schultransport, Einmietung von Schulräumen).

Im Bereich Gesundheit steigen aufgrund der demografischen Entwicklung die Beiträge der Gemeinde an die Restkosten für Pflege im Bereich Spitex und Pflegeheime.

Hohe Finanz- und Transferkosten

Mit der Einführung von HRM2 wird das Verwaltungsvermögen um rund 60 Mio. Franken aufgewertet. In der Folge werden die Abschreibungen um rund 1.8 Mio. Franken pro Jahr zunehmen. Zusätzlich steigt der Abschreibungsbedarf aufgrund der Neuinvestitionen. Demgegenüber kann sich die Gemeinde, trotz hoher Investitionen, dank guter Liquidität ohne zusätzliches Fremdkapital finanzieren.

Der Transferaufwand steigt um rund 2.9 Mio. Franken. Die Gemeinde wird im Finanzausgleich entlastet (minus 0.7 Mio. Franken) und die Beiträge an die Ergänzungsleistungen, die Prämienverbilligung, den öffentlichen Verkehr und die Heimfinanzierung verzeichnen keine starken Zunahmen. Demgegenüber wird die Gemeinde aufgrund der ausserordentlichen Steuererträge in Zukunft wieder höhere Beiträge an den Finanzausgleich leisten müssen. Zudem ist offen, wie hoch die zusätzliche Belastung der Gemeinde aus der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform sein wird.

Gute Liquidität dank ausserordentlichen Steuererträgen

Die Steuervorlage 17 (SV17), die neu «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) heisst, wurde in den Eidgenössischen Räten in der Herbstsession 2018 beschlossen. Unter anderem forderte der Gesetzesentwurf die Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes für Erträge aus massgebenden Beteiligungen (sogenannte Dividendenbesteuerung) von 60 auf 70 Prozent. Die Diskussion über eine allfällige Steuererhöhung und über deren Umsetzung in den Kantonen hat bewirkt, dass sich verschiedene Steuerkunden Strategien über eine Optimierung der Dividendenausschüttungen erarbeitet haben. Aufgrund konkreter Mitteilungen verschiedener Steuerkunden wird sich der Steuerertrag der Gemeinde Horw in diesem Bereich in den Jahren 2018 -bis 2020 markant erhöhen (plus 15 bis 20 Mio. Franken pro Jahr). Ab 2021 werden dann jedoch diese ausserordentlichen Erträge weitgehend ausfallen, so dass der Steuerertrag ab 2021 trotz Neuzugängen auf das Niveau von 2018 fallen wird. Denkbar ist, dass die Erträge aus der
Dividendenbesteuerung gar etwas zurückgehen, weil in den Vorjahren mehr ausgeschüttet wurde.

Die kantonalen und kommunalen Kennzahlen werden erfüllt

Dank der Neubewertung des Finanzvermögens sowie den guten Steuererträgen erfüllt die Gemeinde Horw die kantonalen und kommunalen Kennzahlen. Einzig die gemeindeeigene Kennzahl «Geldfluss aus Geschäftstätigkeit» kann in den Jahren 2021 und 2022 nicht erfüllt werden. Kann diese Entwicklung nicht aufgefangen werden, besteht mittelfristig die Gefahr eines strukturellen Defizites.
Weiterhin hohe Investitionsausgaben
Das Budget 2019 sieht Nettoinvestitionen in der Höhe von 27,9 Mio. Franken ins Verwaltungsvermögen sowie 5,55 Mio. Franken ins Finanzvermögen vor.
Beim Verwaltungsvermögen wurden bereits früher folgende Sonderkredite bewilligt:

  • CT-Infrastruktur Gemeindeschulen Anteil 2019: Fr. 535'000
  • Umsetzung Bauprojekt Unterführung Wegmatt Anteil 2019 Fr. 6'000'000
  • Ausbau Bahnhof Anteil 2019 Fr. 1'850'000
  • Sanierung Schulanlage Kastanienbaum Anteil 2019: Fr. 5'400'000
  • Sanierung Trinkwasseraufbereitungsanlage Grämlis Anteil 2019: Fr. 4'400'000
  • Erwerb Stockwerkeigentum Kindergarten Stirnrüti Anteil 2019: Fr. 500'000
  • Pendente Sonderkredite ins Verwaltungsvermögen (Sonderkredit noch nicht bewilligt):
  • Erwerb Stockwerkeigentum Kantonsstrasse 150 Anteil 2019 Fr. 2'000'000
  • Neuanlage Kunstrasen Rasenfeld 2 Anteil 2019: Fr. 2'080'000
  • Pendente Sonderkredite ins Finanzvermögen (Sonderkredit noch nicht bewilligt):
  • Sanierung Krämerstein Villa Anteil 2019: Fr. 2'500'000
  • Sanierung Krämerstein Pförtnerhaus Anteil 2019: Fr. 1'100’000
  • Erwerb Stockwerkeigentum Baufeld E Anteil 2019: Fr. 1'500'000

Fazit

Gemäss Finanz- und Aufgabenplan rechnete der Gemeinderat für das Jahr 2019 mit einem Defizit von rund 2,4 Mio. Franken. Mit dem vorliegenden Budget präsentiert er nun einen Ertragsüberschuss von 11,2 Mio. Franken. Diese Verbesserung wird durch ausserordentliche Steuererträge erreicht. Für das Folgejahr rechnet der Gemeinderat mit einem ähnlichen Effekt. Da diese ausserordentlichen Steuererträge nicht nachhaltig sein werden und die Gemeinde Horw ab 2021 mit einem Steuereinbruch rechnen muss, sollen die erwähnten ausserordentlichen Steuererträge vollumfänglich zur Rückzahlung von Darlehen eingesetzt werden. Diese Schuldentilgung wird den Finanzhaushalt der Gemeinde Horw nachhaltig entlasten. Eine Steuersenkung wird vom Gemeinderat derzeit als nicht vertretbar eingestuft, weil damit nach heutigem Kenntnisstand für die Gemeinde mittelfristig die Gefahr eines strukturellen Defizites besteht.

Abgesehen von diesen ausserordentlichen Erträgen entwickelt sich die Gemeinde Horw entsprechend den Planungen. So rechnet der Gemeinderat aufgrund der regen Bautätigkeit in Zukunft wieder mit steigenden Steuererträgen. Demgegenüber gestaltet sich die Ansiedlung neuer Firmen in Horw als schwierig, da zu wenig grosse und geeignete Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau der Hochschule kann die Gemeinde aber auch positive, zukunftsweisende Signale verbuchen.

Die Aufgaben der Gemeinde nehmen aufgrund des sich verändernden Umfelds, aber auch aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen zu. Zudem werden die weiteren Infrastrukturen zusätzliche Betriebskosten zur Folge haben. Wie bisher wird die Gemeinde zusätzliche Kosten mit der Ertragsentwicklung bei den Steuern auffangen können.

Nach wie vor sind die Auswirkungen der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) des Kantons Luzern unklar. Es ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass sich der Kanton zu Ungunsten der Gemeinden entlasten will. In welchem Ausmass wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Sicherheitshalber wurde im Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre ab 2020 1 Mio. Franken vorgesehen.

Bisher konnte die Gemeinde dank den eigenen Anstrengungen den Finanzhaushalt im Gleichgewicht und den Steuerfuss auf tiefem Niveau halten. Diesen Auftrag wollen wir auch in Zukunft erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass ausserordentliche, nicht vorhersehbare Ereignisse die Planung nicht grundsätzlich, aber doch massgeblich beeinflussen können.
Parlamentsberatung

Der Einwohnerrat entscheidet am 22. November 2018 über den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019.

>> Den Aufgaben- und Finanzplan einsehen

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